Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Einwendungen gegen die Stadtratswahl am 26.05.2019 liegen nicht vor.

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt gemäß § 51 (1) i. V. m. § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt die Gültigkeit der Stadtratswahl am 26.05.2019.

 


Hauptamtsleiterin König informiert über die Stadtratswahl vom 26.05.2019. Sie gibt bekannt, dass es keine Einwendungen gibt.