Sitzung: 02.07.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2019/044
Beschluss:
Einwendungen gegen die Stadtratswahl am 26.05.2019 liegen
nicht vor.
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt gemäß § 51
(1) i. V. m. § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land
Sachsen-Anhalt die Gültigkeit der Stadtratswahl am 26.05.2019.
Hauptamtsleiterin König informiert über die Stadtratswahl vom 26.05.2019. Sie gibt bekannt, dass es keine Einwendungen gibt.