Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Hauptsatzung der Stadt Jessen (Elster) mit folgenden Änderungen:

 

§ 2 Abs. 4 letzter Satz wird gestrichen

 

§ 3 Abs. 2: Die Worte „mit einfacher Mehrheit“ werden gestrichen, nach dem Wort „Wahlperiode“ werden die Worte „aus seiner Mitte“ eingefügt“

 

§ 6 Abs. 3 Nr. 11 wird gestrichen, aus Nr. 12 wird Nr. 11

 

In § 8 nach dem Wort „Ausschüssen“ werden die Worte „sowie Einwohnerfragestunde“ eingefügt.

 

In § 11 Abs. 5 wird ein neuer Punkt 6 eingefügt „ Nutzung des Wappens des Ortsteils durch Dritte“ Aus Punkt 6 wird Punkt 7.

 


Hauptamtsleiterin König geht auf den vorliegenden Entwurf der Hauptsatzung ein und zeigt anhand Projektion durch Beamer die Änderungen an. Sie weist darauf hin, dass diese Änderungen mit der Kommunalaufsicht abgestimmt wurden.

 

Von zwei Fraktionen liegen Änderungsanträge zur Hauptsatzung vor, über die beraten und abgestimmt wird.

 

1. Antrag der AfD-Fraktion

 

Stadtrat Luczak stellt für seine Fraktion einen Antrag auf Änderung § 4 Ziffer 1.

Der Betrag für die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen im Stadtrat soll auf 100.000,01 Euro herabgesetzt werden.

 

Hauptamtsleiterin König erklärt, dass diese Wertgrenze in der Hauptsatzung der Stadt Jessen (Elster) bislang nicht geregelt war. Es liegen keine Erfahrungswerte vor. Der Stadtrat kann diese Wertgrenze jederzeit ändern.

 

Stadtratsvorsitzender Danneberg bittet die Stadträte um Abstimmung, ob die Änderungen einfließen sollen.

 

3 Ja-Stimmen

19 Nein-Stimmen

5 Enthaltungen

 

Somit ist der Antrag abgelehnt.

 

2. Antrag der CDU/FDP-Fraktion

 

Stadtrat Nowak verliest den Antrag der CDU/FDP-Fraktion. Hier geht es um eine Änderung des § 5 Absatz (2), wonach die Vorsitze des Bauausschusses, des Finanzausschusses und des Sozialausschusses mit ehrenamtlichen Mitgliedern besetzt werden sollten.

 

Hauptamtsleiterin König weist darauf hin, dass damit dem Bürgermeister lediglich noch das Recht eingeräumt wird, an den Ausschuss-Sitzungen teilzunehmen, nicht aber die Pflicht. In den Sitzungen hat er Rederecht zu allen Punkten, allerdings besitzt der Bürgermeister kein Stimmrecht mehr.

 

Bürgermeister Jahn informiert, dass eine Entscheidung der Stadträte dazu akzeptiert wird. Er kann sich diese neue Qualität vorstellen.

 

Über den Antrag der CDU/FDP-Fraktion wird sehr kontrovers diskutiert.

 

Auch wenn diese Variante in vielen Städten und beim Landkreis praktiziert wird und von einigen Stadträten als positiv angesehen wird, so wird doch mehrheitlich angezweifelt, dass die Arbeit in den Ausschüssen davon profitiert. Die Arbeit in den Ausschüssen hat bislang eine sehr hohe Qualität, die beibehalten werden muss.

Fraglich ist auch, ob sich Stadträte finden, die diese Aufgabe übernehmen möchten.

 

Stadträtin Wolf verweist hierzu auf den Antrag, der vorsieht, dass der Bürgermeister dann dem Ausschuss vorsitzt, wenn es zu keiner Mehrheit für ein ehrenamtliches Mitglied kommt.

 

Hauptamtsleiterin König weist darauf hin, dass die Hauptsatzung eine eindeutige Regelung beinhalten muss. Eine Regelung, die besagt „entweder ehrenamtliches Mitglied/oder Bürgermeister“ ist unzulässig. Wenn die Festlegung getroffen wird, dass ein ehrenamtliches Mitglied dem Ausschuss vorsitzt, dann ist solange zu wählen, bis eins benannt werden kann.

 

Bürgermeister Jahn hebt noch einmal hervor, dass mit einer Zustimmung zu diesem Antrag eine Änderung in die Hauptsatzung einfließt, ohne zu wissen, wer bereit ist, diese Vorsitze zu übernehmen.

 

Stadtratsvorsitzender Danneberg fragt Stadtrat Nowak, ob über seinen Antrag abgestimmt werden soll oder ob er ihn zurückzieht.

 

Stadtrat Nowak bittet um Zurückstellung.

 

Stadtratsvorsitzender Danneberg verkündet, dass die Abstimmung zum Antrag der CDU/FDP-Fraktion ausgesetzt wird und bittet um Abstimmung über die Hauptsatzung.