Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

5. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Jessen (Elster) über die Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Schwarze Elster“ und „Fläming-Elbaue“ (Umlagesatzung)

 


Herr Schubert erklärt, dass es bei dieser Beschlussvorlage um die jährliche Anpassung der Beiträge zur Umlage der Unterhaltsverbände geht. Die Stadt Jessen (Elster) ist bei beiden Verbänden (Schwarze Elster u. Fläming Elbaue) Mitglied. In dem vorgelegten Satzungsentwurf wurde die Nummer der Änderungssatzung, die Umlagesätze, die Höhe der Verwaltungskosten und das Datum des in Krafttretens geändert.

 

Herr Klotz merkt an, dass der Unterhaltungsverband „Schwarze Elster“ einen erheblichen Erschwernisbeitrag ausweist, der Unterhaltungsverband „Fläming Elbaue“ hingegen keinen. Der Erschwernisbeitrag wird nur für Flächen erhoben, die nicht der Grundsteuer A unterliegen.

Herr Schubert äußert, dass beim Verband „Fläming Elbaue“ keine Flächen vorliegen, die dem Erschwernisbeitrag zugrunde liegen.

 

Herr Klotz teilt mit, dass ihm zu getragen wurde, dass Grundstücksflächen unter dem Erschwernisbeitrag veranschlagt wurden, die nicht darunter fallen dürften.

Herr Jahn merkt an, dass dies hier nicht Thema ist, sondern auf dem Wege eines Widerspruchs konkret überprüft werden sollte.

Herr Nowak ergänzt, dass es hier um die Änderung der Satzung sowie der neuen Beiträgen geht.