Beschluss: mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Erweitertes Haushaltskonsolidierungskonzept der Stadt Jessen (Elster) für das Haushaltsjahr 2019


Herr Jahn gibt auch hier zu Wort, dass das erweiterte Haushaltskonsolidierungskonzept eine Auflage der Verfügung zum Haushalt ist.

 

Frau Korb kommt zunächst auf die ausgeteilte Tischvorlage zu sprechen. Diese erfolgte auf Grund redaktioneller Änderungen. Im Konzept wurde lediglich die Maßnahme 2017/13 Gebührenerhöhung für Nutzung DGHs als weiterführende Maßnahme eingefügt. Diese bezieht sich auf den bereits diskutierten Tagesordnungspunkt 6 „Nutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Jessen (Elster) für Gemeinschaftseinrichtungen“.

 

Weiter erläutert sie, dass die Stadt bis zum 1. November ein umfassendes, überarbeitetes, erweitertes, abgerechnetes Konzept der Kommunalaufsicht vorzulegen hat. In dem neuen Konzept wurden alle Maßnahmen aufgeführt, die durch den Rat beschlossen wurden. Einige fallen weg, viele werden weitergeführt und abgerechnet. Es sind auch neue Maßnahmen hinzugekommen. In dem erweiterten Konzept 2019 sind 4 neue Maßnahmen aufgeführt. Weiter soll die Stadt Jessen (Elster) ein Haushaltsausgleich im Jahr 2022 darstellen. Mit den neu dargestellten Maßnahmen kann ein Ausgleich in 2022 verzeichnet werden, wenn die Entwicklung der Einnahme sich weiterhin so darstellt, wie bisher angezeigt.

 

Herr Jahn erklärt, dass es sich hierbei um eines der komplexesten und unangenehmsten Aufgabe handelt, die die Stadt zu erfüllen hat.

 

Herr Klotz erkundigt sich bezüglich der Maßnahme 6.1.11 Einsparung von Betriebskosten durch Verkauf von Dorfgemeinschaftshäusern, welche darunter fallen.

Herr Jahn äußert, dass es hierbei vorwiegend darum geht, die Möglichkeit zu haben, bei Anfragen bzw. Interesse eines Kaufes, schnell handeln zu können. Es gibt keine Auflistung der möglichen Verkäufe. Frau König ergänzt, dass im Vorfeld auch mit den Ortsteilbeiräten gesprochen wird.

 

Frau Dressel möchte wissen, ob die Beträge der Maßnahmen im Nachtrag enthalten sind. Frau Korb erklärt, dass für 2019 keine Eingabe erfolgte. Die Berücksichtigung der Maßnahme ist in den Folgejahren eingeflossen.

 

Herr Luczak erkundigt sich nach der genauen Bedeutung der Maßnahme unter 6.2.4 „Prüfung der Steuererträge während der Haushaltskonsolidierung“.

Frau Korb gibt zu verstehen, dass die Zuweisungen aus dem FAG (Finanzausgleichgesetz) bis 2021 geregelt sind. Bis zu diesem Zeitraum sind die Zuweisungen fix terminiert. Mit einem neuen FAG ab 2022 ist eventuell eine Nachjustierung der Konsolidierung und der Einnahmen im städtischen Haushalt notwendig.