Herr Jahn stellt einen Antrag auf finanzielle Unterstützung der Telefonseelsorge Dessau vor. Er erklärt, dass dies zwar seinen eigenen Kompetenzbereich betrifft, er aber um eine Meinung der Mitglieder des Sozialausschusses bittet. Die Telefonseelsorge bietet um einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 500 €.

Herr Jahn informiert, dass die Telefonseelsorge 75 ehrenamtliche Mitarbeiter beschäftigt. Finanziert wird die Einrichtung aus Zuwendungen der evangelischen Landeskirche, dem Bistum Magdeburg und aus Spenden. Sie ist für alle Menschen tätig, die Hilfe benötigen.

Die Stadt Dessau-Roßlau spendete bereits 27.000 € und andere Städte 9.000 €. Vor 2 Jahren wurde schon ein Antrag gestellt, hier konnte die Stadt die Spende durch den Kontakt zu einem städtischen Unternehmen herstellen und somit die Spende bereitstellen.

 

Herr Beetz fragt an, ob sich die Telefonseelsorge nur an Schüler richtet.

 

Herr Jahn verneinte dies.

 

Herr Richter ist der Meinung, dass es sich hier zwar um eine geringe finanzielle Unterstützung handelt, diese aber erst möglich ist, wenn die Stadt schuldenfrei ist.

 

Herr Jahn gibt zu bedenken, dass dies nur eine Anfrage ist, aber alle zukünftigen Anfragen anderer Institutionen gleich behandelt werden müssen. Die Vereine dürfen durch die Stadt nicht durch Zuschüsse unterstützt werden. Für andere Anschaffungen, wie z.B. Spielgeräte für den Hort, wirbt die Stadt schon selbst um Spenden bei den Firmen.

 

Frau Naujokat informiert sich, wann der Antrag gestellt worden ist.

 

Am 04. Juli 2019 antwortet der Bürgermeister.

Frau Naujokat hatte gehofft, dass dieser Antrag den Ausschussmitgliedern bereits mit der Einladung zugeht. So hätte eine bessere Vorbereitung stattfinden können.

Sie möchte sich aber eindeutig für einen einmaligen Zuschuss aussprechen, obwohl sich die Stadt in der Konsolidierung befindet, da es sich hier um eine Arbeit handelt, für die man dankbar sein muss.

 

Frau Jäniche erkundigt sich nach der Höhe der beantragten Spende.

 

Der Bürgermeister antwortet, dass es sich um 500 € handelt.

 

Herr Riedel möchte noch einmal bestätigt wissen, ob es sich um eine kirchliche Einrichtung handelt.

 

Dies bejaht Herr Jahn.

 

Da die Kirche durch Kirchensteuern genug Einnahmen hat, muss nicht noch die Kommunen angefragt werden, meint Herr Riedel und spricht sich gegen einen Zuschuss aus.

 

Frau Wolf findet es bitter, dass nicht gespendet werden kann. Sie weist aber darauf hin, dass die Kommunalaufsicht dies sicher bemängeln würde.

 

Herr Jahn fasst zusammen, dass die Mitglieder die Arbeit der Telefonseelsorge würdigen, Zuschüsse auf Grund der angespannten Haushaltslage aber grundsätzlich nicht gewährt werden können. Er schlägt vor mit den Stadtwerken zu reden, ob diese eine einmalige Spende übernehmen würden, dann wird der städtische Haushalt nicht belastet.