Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Entschädigungssatzung der Stadt Jessen (Elster) für die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Aufwandsentschädigungssatzung)

 


Frau König erörtert, dass ab dem 01.07.2019 mit der neuen Kommunal-Entschädigungsverordnung (KomEVO) neue Regelungen zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen an ehrenamtlich tätige Bürger in Kraft getreten sind.

Dabei zeigt sie eine Auflistung ehrenamtlicher Tätigkeiten und deren Höchstgrenze in Gegenüberstellung der alten Verordnung mit der neuen. Diese Übersicht wird in das Ratsinfo-System eingestellt.

Die Änderungen erfolgten im Bereich Feuerwehr, bei den sachkundigen Bürgern und bei sonstige ehrenamtlich Tätige. Die Satzung ist dabei in zwei Bereiche geteilt. Im ersten Teil geht es um die Aufwandsentschädigung in den einzelnen Bereichen. Der zweite Teil legt allgemeine Regelungen fest.

 

Herr Klotz möchte wissen, welche ehrenamtlich Tätige unter sonstige fallen und warum die Festlegung durch den Bürgermeister erfolgt.

Frau König erklärt, dass hierunter z. B. ehrenamtlich Tätige für Bibliothek, Schwanenteich oder Sportstätten fallen. Beim Bürgermeister liegt die Zuständigkeit, um eine gewisse Flexibilität zu gewährleisten und um schneller agieren zu können.