Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die vorliegende Personalbedarfsermittlung.

 


Herr Jahn teilt mit, dass das Personalentwicklungskonzept überarbeitet und neu aufgestellt wurde. Dies ist eine Auflage des Landkreises in der Verfügung zum Haushalt 2019.

 

Frau König gibt zusammenfassend den Inhalt der Personalbedarfsermittlung wieder. Dabei geht sie auf den Ist-Personalbestand und den Nettopersonalbedarf ein. Hier erfolgte die Untergliederung in 4 Bereiche:

                - Kernverwaltung

                - Pädagogisches Personal der Kindertagesstätten

                - technisches Personal und

                - Schulen, Bibliothek und Jugendclub.

 

Abschließend erläutert sie, dass mit Beschlussfassung dieses Konzeptes der Rahmen für ein personelles Handeln gegeben ist.

 

Herr Jahn ergänzt, dass die Erstellung des Konzepts nicht nur aufgrund der Auflage der Kommunalaufsicht erfolgte, sondern es auch als gute Grundlage für eine Personalwirtschaft dient.

 

Frau Dressel möchte wissen, ob für die Erstellung der Personalbedarfsermittlung und dem Personalentwicklungskonzept ein externes Unternehmen herangezogen wurde.

Frau König erklärt, dass die Aufstellung des Konzeptes in der Verwaltung vorgenommen wurde. Für die Ermittlung des Personalbedarfs wurde ein externes Unternehmen beauftragt.

 

Weiter stellt sich Frau Dressel die Fragen, wie soll weiter damit umgegangen werden? Haben alle Mitarbeiter Kenntnis davon? Weiter erörtert sie, dass sich an die Personalbedarfsermittlung direkt das Personalentwicklungskonzept anschließt. Beides ist in Verbindung zu betrachten. Bei der Aufstellung solcher Konzepte ist es für sie wichtig am Ende zu wissen, wie sie umgesetzt werden sollen und wer dafür verantwortlich ist.

Frau Dressel appelliert an die anderen Mitglieder des Stadtrates, sich mit dieser Thematik auseinander zusetzen, denn im Personalentwicklungskonzept unter Nr. 5 Träger der Personalentwicklung ist geschrieben, dass für die Personalentwicklung u.a. der Stadtrat zuständig ist. Damit meint sie, wenn der Stadtrat Festlegungen trifft, sollte er diese auch kontrollieren.

 

Herr Jahn teilt mit, dass beide Tagesordnungspunkte Personalbedarfsermittlung und Personalentwicklungskonzept zusammenfassend diskutiert werden können.

 

Herr Nowak äußert, dass dieses Jahr zur Haushaltsdiskussion das erste Mal gerügt wurde, kein Personalentwicklungskonzept beschlossen zu haben. Das letzte was vorliegt, ist von 2016. In diesem sind ca. 170 VbE vermerkt. Bei dem Vergleich mit den aktuellen Ist-Bestand befindet sich die Stadt auf vorgegebenen Stand. Für ihn ist dieser Personalbedarf ein Ist-Zustand. Er ist sich jedoch nicht sicher, ob dies die Zukunftsplanung sein sollte. Er spricht dabei den Bauhof an. Ist es dort sinnvoll den Bauhof in diesem Umfang beizubehalten oder ist es nicht eher besser Aufgaben einem externen Unternehmen zu übergeben.

Bei den Kita´s stellt er sich die Frage, ob dort nicht die Möglichkeit besteht, diese an freie Träger abzugeben. Er erkundigt sich bezüglich einer Kostenaufstellung für die Kosten eines Kindes in freier Trägerschaft gegenüber die Kosten eines Kindes in einer städtischen Kita.

Frau König kann dazu mitteilen, dass hier die Kosten gleich hoch sind, wenn nicht sogar bei der freien Trägerschaft höher.

Herr Geyer merkt dazu an, dass die Personalkosten in freier Trägerschaft geringer sind. Frau König erklärt dazu, dass dies nicht mehr der Fall ist, da die Personalkosten dort auch immer weiter an den öffentlichen Dienst angepasst werden.

 

Herr Jahn erklärt zusammenfassend, dass diese Konzepte nach besten Wissen und gesetzlichen Vorschriften aufgestellt wurden. Im Bereich Kita ist ein gesetzlicher Schlüssel bezüglich des Personals vorgegeben.

In der Kernverwaltung wird seit 2015  das Personal kontinuierlich reduziert.

Bei Entscheidungen im Bereich technisches Personal ist die Stadt auf politischer Ebene unterwegs.