Beschluss: mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Nutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Jessen (Elster) für Gemeinschaftseinrichtungen.

 


Frau König erklärt, dass die Bewirtschaftungskosten für die Gemeinschaftseinrichtungen gestiegen sind. Die Gebührenerhöhung für die Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen ist eine beschlossene Konsolidierungsmaßnahme (2017/13). Eine Kostenübersicht der einzelnen Gemeinschaftseinrichtungen wird in das Ratsinfo-System eingestellt. Die Erhöhung der Gebühr um 10,00 € deckt immer noch nicht die anfallenden Kosten. Alle Gebäude erwirtschaften weiterhin Defizite. In der neuen Satzung ist weiterhin geregelt, dass es keine Ausleihe der Ausstattungsgegenstände mehr gibt, um vermehrte Schäden zu vermeiden. Erweitert wurde die Satzung dahingehend, dass nicht nur Bürger der Stadt Jessen (Elster) die Einrichtungen benutzen dürfen. Neu in der Satzung hinzugekommen ist der Jahnpark. Hierfür gab es bisher keine offizielle Regelung.

 

Herr Luczak stellt fest, dass unter den Einrichtungen das Freizeitzentrum im Mügeln gar nicht mit aufgelistet ist.

Frau König gibt an, dass das Freizeitzentrum zu den Festplätzen gehört und somit in einer anderen Satzung geregelt ist.

 

Frau Dressel merkt an, dass sie in ihren Unterlagen eine 3. Änderung der Satzung vom 14.04.2011 und nicht wie angegeben vom 03.12.2007 hat.

Herr Jahn äußert, dass dies geprüft wird.

Weiter möchte Frau Dressel wissen, wer die Höhe der Ordnungswidrigkeit unter § 9 Nr. 6 festlegt. Frau König erklärt, dass dies vom Amtsleiter bzw. hausintern entschieden wird.

 

Herr Nowak fragt nach, ob es eine Auflistung der Schäden aus 2018 gibt.

Frau König erklärt, dass keine größeren Schäden angefallen sind.

Weiter ergänzt Herr Nowak, dass er die Höhe der Gebühren für Wasser und Abwasser zwiespältig sieht. Er stellt die Frage in den Raum, ob die Stadt ihren Einfluss gelten machen kann, um eine Überarbeitung der Satzung vorantreiben zu können. Herr Jahn antwortet darauf, dass die Gebührensatzung des WAZV nach wirtschaftlichen Grundsätzen und rechtssicher aufgestellt werden muss.

 

Herr Geyer äußert, dass die Steigerung der Gebühren immer noch nicht bei weitem die Kosten decken. Er fragt sich daher, ob die Gebührenerhöhung nur für die Kommunalaufsicht erfolgt ist.

Herr Jahn erklärt, dass die Gebührenerhöhung nicht nur stattfindet, um der Kommunalaufsicht gerecht zu werden. Es handelt sich hierbei um eine beschlossene Konsolidierungsmaßnahme, die die Stadt umzusetzen hat. Weiterhin ist es Ziel, eine höhere Anzahl an Nutzungen der Gemeinschaftseinrichtungen zu erlangen. 

 

Herr Nowak erkundigt sich nach einer Übersicht hinsichtlich der Anzahl der Nutzung. Sowohl private Nutzung als auch Nutzung durch Vereine u.a.

 

Frau König äußert, dass dies kein Problem sei und vermerkt wird.