Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Entschädigungssatzung der Stadt Jessen (Elster) für die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Aufwandsentschädigungssatzung)

 


Hauptamtsleiterin König stellt die vorgenommenen Änderungen in der Satzung mittels Beamerprojektion vor, sie benennt die Summen. Hier handelt es sich um den Teil 1, die Höhe der Aufwandsentschädigungen und den Teil 2 – die allgemeinen Regelungen.

Die vorgenommenen Anpassungen erfolgen im Bereich Feuerwehr, bei den sachkundigen Bürgern und bei sonstigen ehrenamtlich Tätigen.

 

Stadtratsvorsitzender Danneberg fragt nach, warum im § 6 die Berufung von Ehrenamtlichen und die Höhe der Aufwandsentschädigung nur der Bürgermeister festlegt und nicht der Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss. Frau König begründet dies mit der Möglichkeit, dass dann auch ohne Sitzung eine kurzfristige Einstellung von Ehrenamtlern möglich wird.

 

Des Weiteren vermisst Herr Danneberg im Teil 2, § 7 (2) die Einschränkung, wie bei Krankheit über 3 Monate mit der Entschädigung verfahren wird.

Frau König antwortet, dass dieser Fall noch nicht vorkam und es sich dann um eine Einzelfallentscheidung handelt. Darüber wird der Stadtrat entscheiden.

Es entsteht Diskussion.

Bürgermeister Jahn ergänzt, der Schutz der Person ist mit 3 Monaten Weiterzahlung der Entschädigung gegeben. Es macht seiner Meinung nach Sinn, ab 4 Monaten Untätigkeit im Ehrenamt die Zahlung einzustellen.

Stadträtin Wolf fragt nach, was passiert, wenn jemand länger als 3 Monate krank ist, z. B. 4 oder 5 Monate, hier fehlt ihrer Meinung nach ein kleiner Zusatz. Stadtrat Thieme befindet, dass dann ein Beschluss des Hauptausschusses bzw. Stadtrates erforderlich ist. Stadtrat Nowak meint, dass es eine Einzelfallentscheidung des Hauptausschusses sein könnte, obwohl es selten vorkommen wird.

 

Bürgermeister Jahn erkennt aus der Diskussion, dass sich hier folgender und zweckmäßiger Zusatz ergibt:

Über den Wegfall der Entschädigung entscheidet im Einzelfall der Hauptausschuss.

 

Stadtrat Richter schlägt vor, nach 3 Monaten entscheidet der Hauptausschuss über den eintretenden Einzelfall und damit über den eventuellen Wegfall der Entschädigung.

 

Bürgermeister Jahn verweist an dieser Stelle auf die bereits erfolgte Diskussion im Finanzausschuss.

Stadtratsvorsitzender Danneberg fordert die Fraktionsvorsitzenden auf, dieses Thema mit ihren Fraktionsmitgliedern abzustimmen.

 

Stadtrat Thieme bittet zu § 4 um Benennung der Kameraden von (1) bis (4). Ordnungsamtsleiter Lehmann nennt die Namen. Des Weiteren möchte Stadtrat Thieme wissen, ob die die Kameraden, die in Jessen beim Bauhof beschäftigt sind, bei einem Einsatz freigestellt werden und ob es eine Gleichberechtigung mit den Kameraden auf den Dörfern gibt, die im Ehrenamt arbeiten.

Hauptamtsleiterin König antwortet, die jeweiligen Arbeitgeber stellen die Arbeitnehmer frei. Bürgermeister Jahn ergänzt, der Arbeitsausfall wird der Stadt Jessen in Rechnung gestellt, die Kameraden erhalten ihr Entgelt weiter.

Stadtratsvorsitzender Danneberg fügt hinzu, diese Freistellung ist gesetzlich verankert.

 

Bürgermeister Jahn stellt fest, dass ein sehr großer Anteil an Ehrenamtlichen im Stadtgebiet unterwegs ist, um die freiwilligen Aufgaben zu erfüllen und benennt es “einfach grandios“.

 

Stadträtin Wolf möchte zur Hauptsatzung § 5 (3) wissen, ob die Stadt neben dem möglichen Umlegungsausschuss noch andere Ausschüsse hat. Hauptamtsleiterin König verneint dies, hier wurde pauschal formuliert.