Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Jessen (Elster).


Hauptamtsleiterin König berichtet, die Hauptsatzung wurde in der konstituierenden Sitzung am 02.07.2019 beschlossen und durch die Kommunalaufsicht genehmigt. Der § 5 (1) ist von der Genehmigung ausgenommen, hier kann die Stadt selbst entscheiden.

Die Schweinitzer Stadträte stellten am 15.08.2019 einen Antrag auf Änderung dieses Paragrafen, um trotz 5 gewählter Stadträte einen Ortsteilbeirat bilden zu können.

 

Stadtratsvorsitzender Danneberg meint, dieser Antrag sollte unterstützt werden.

 

Bürgermeister Jahn bekräftigt ebenfalls eine Änderung aufgrund des Antrages.

In Schweinitz wie in den anderen Orten ist eine intensive Arbeit mit dem Ortsteilbeirat gegeben, dadurch können die Stadträte entlastet werden.

Er informiert, die 2. Änderung zur Hauptsatzung in Papierform wird nach Beschluss im Stadtrat nachgereicht.