Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Nutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Jessen (Elster) für Gemeinschaftseinrichtungen.

 


Hauptamtsleiterin König spricht von einer moderaten Anpassung der Nutzungsgebühren für die Dorfgemeinschaftshäuser nach der Überarbeitung.

 

Sie bezieht sich auf die Frage aus dem letzten Hauptausschuss durch Stadtrat Thieme nach den hohen Betriebskosten für das Dorfgemeinschaftshaus (DGH) Arnsdorf. Hier kann sie aufklären, dass das DGH Arnsdorf 2018 an das zentrale Wassernetz angeschlossen wurde. Die Kosten für den Herstellungsbeitrag beliefen sich auf 4 T€.

 

Frau König informiert, dass neben Änderungen der Gebühren auch der Jahnpark Jessen in die Satzung aufgenommen wurde.

 

Stadtratsvorsitzender Danneberg verdeutlicht, dass sich aus der Gesamtsituation unserer Zeit neue grundsätzliche Kostensituationen ergeben, die alle gemeinsam zu meistern haben.

 

Stadtrat Siegel möchte wissen, ob jedes Gebäude einen Verantwortlichen hat und wer in den Orten die Fenster putzt. Frau König erklärt, dass es in den Orten Schlüsselverantwortliche gibt, die Mitarbeiter der Stadtverwaltung fahren bei Bedarf in die Ortsteile.

 

Stadträtin Naujokat fragt, ob es in den Orten immer die Ortsteilbeiräte sind.

Frau König teilt mit, dass es aufgrund der Nutzung in den Orten auch sehr unterschiedlich aktive Schlüsselverantwortliche gibt.

 

Stadträtin Naujokat berichtet aus Mark Zwuschen, dass es dort 3 Vereine gibt, die das DGH nutzen und in Organisation mit dem Ortsteilbeirat z. B. die Fenster putzen.

 

Es entsteht Diskussion.

 

Stadträtin Wolf schlägt vor, im § 6 (3) das Wort: … grundsätzlich …“ zu streichen. Hauptamtsleiterin König verneint dies. Frau Wolf ist der Meinung, dass die DGH unbedingt bestehen bleiben. Aber da die Zahlen der Statistik in manchen Orten im Hauptausschuss nicht so reell dargestellt wurden, sollte man sich alles in einem Jahr ansehen.

 

Stadtrat Thieme und seine Fraktion sind auch grundsätzlich für den Erhalt der DGH. Er richtet die Bitte nach einer jahresübergreifenden Kostendarstellung und nennt das Beispiel: Anzahl Öl tanken. In Anbetracht mancher Immobilien findet seine Fraktion diese Gebührenerhöhung zu gering und hofft auf eine erneute Behandlung dieses Themas in 2020.