Herr Jahn informiert darüber, dass mit Schreiben vom 28.10.2019 der Bescheid zum Nachtrag durch den Landkreis Wittenberg ergangen ist.

Darin wird mitgeteilt, dass vorerst von einer Beanstandung abgesehen wird. Weiterhin ist das ausgewiesene Defizit zu sperren, Förderprogramme dürfen nur bei einer Quote von 75% in Anspruch genommen werden und die Genehmigung zur Kreditermächtigung i. H. v. 945.000 € wird erteilt. Der Nachtragsplan wird bis zum 25.11.2019 einsehbar sein.

Es ist der Verwaltung gelungen das Defizit zu verringern. Nichtsdestotrotz kann die Stadt sich keine großen Sprünge insbesondere im Bereich der freiwilligen Leistungen erlauben. Ein Ausgleich soll weiterhin bis 2022 dargestellt werden.