Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Beschluss über die Ermächtigung des Bürgermeisters zur vorläufigen Haushaltsführung 2020 gemäß § 104 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der zurzeit gültigen Fassung.


Herr Jahn erörtert, dass mit vorliegendem Beschluss der Bürgermeister zur vorläufigen Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2020 ermächtigt wird.

Aktuell ist es vorgesehen, den Haushalt 2020 in der ersten Stadtratssitzung in 2020 zu beschließen.