Beschluss: mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Jessen (Elster).

 


Herr Jahn erläutert einführend, dass die letzte Anpassung der Satzung im Jahr 2015 vorgenommen wurde. Bei den Friedhöfen handelt es sich um kostenrechnende Einrichtungen. Die Verwaltung handelt mit der Anpassung entsprechend der beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen. Die Stadt Jessen (Elster) hält aktuell 24 Friedhöfe vor.

 

Herr Lehmann stellt einleitend zusammenfassend für die Tagesordnungspunkte 5 und 6 dar, dass wie bereits erwähnt, zuletzt 2015 die Thematik aktuell war. Als Unterlagen für die Sitzung wurden der Satzungsentwurf und die Synopse versandt. Weiterhin wurden in das Ratsinfo-System unter dem Ordner Finanzausschuss weitere Unterlagen zur Einsicht bereitgestellt.

Folgende Unterlagen wurden eingestellt:

- Bewirtschaftungsaufteilung

- Ergebnisrechnung 2014 – 2018

- Fallzahlen Friedhöfe

- Vergleich Gebühren mit Nachbarstädten und

- Präsentation zur Neuausrichtung der Bestattungsformen und Anpassung der Gebühren auf den Friedhöfen.

 

Herr Lehmann äußert dazu, dass wenn es zu den angegebenen Daten Fragen gibt, es sich gerne an das Ordnungsamt gewendet werden kann.

 

Frau Dressel merkt an, dass vorab eine Info bezüglich der eingestellten Unterlagen wünschenswert gewesen wäre.

 

Weiter führt Herr Lehmann an, dass der Friedhof eine kostenrechnende Einrichtung ist. Die Stadt Jessen (Elster) weist hierbei eine Unterdeckung aus.

Im Durchschnitt fallen Aufwendungen i. H. v. 250.000 € an. Dem gegenüber stehen durchschnittliche Erträge von 50.000 € zu buche.

Die Kommunalaufsicht mahnt dementsprechend permanent die Kostendeckung an.

Es kann laut Herrn Lehmann eine Anpassung der Gebühren oder eine Anpassung der Leistungen auf den Friedhöfen erfolgen. Mit der Gebührenanpassung ist eine Ursächlichkeit der zu deckenden Kosten gegeben. Die Last liegt somit nicht mehr alleine bei allen Bürgern, durch die Steuereinnahmen.

 

Mit der Änderung der Satzung und der Gebühren entspricht die Verwaltung der Vorgabe des beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzepts, den Kostendeckungsgrad zu erhöhen und eine Friedhofsunterhaltungsgebühr einzuführen.

Die neue Satzung enthält neue Bestattungsformen, die Baumbestattung und die Beisetzung in einem Kolumbarium.

 

Es folgt die Diskussion zum Tagesordnungspunkt 5.

 

Herr Danneberg möchte wissen wer unter § 2 in den Ortsteilen zu den Verantwortlichen zählt. Weiterhin äußert er, dass der Begriff Friedhofsverwaltung ein allgemein dehnbarer Begriff ist.

Herr Lehmann erklärt, dass unter der Friedhofsverwaltung die Stadt Jessen (Elster) zu verstehen ist. Zu den Verantwortlichen in Ortsteilen erläutert er, dass auf manchen Friedhöfen sachkundige Bürger vorhanden sind, die bei einigen Verfahren herangezogen werden.

 

Weiter kommt Herr Danneberg zu § 5 Nr. 10 zu sprechen. Bezüglich der Öffnungszeiten merkt er an, dass diese nicht bei allen Eingängen vorhanden sind. Er schlägt vor nach möglicher Beschlussfassung die Öffnungszeiten extra nochmals im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen. Ebenso schlägt er dies für den unter Nr. 7 (Entsorgung von Abfällen auf Friedhöfen) Sachverhalt vor.

 

Herr Danneberg kommt nochmals auf die Bezeichnung Friedhofsverwaltung, die auch im § 20 genannt wird, zu sprechen. Er ist der Meinung, dass als Erweiterung Stadtverwaltung angefügt werden sollte.

Herr Jahn schlägt vor, die Diskussion, betreffend der Bezeichnung ob Friedhofsverwaltung oder Stadtverwaltung Jessen (Elster) mit in die Fraktionen zu nehmen.

 

Frau Dressel fragt nach, ob die unter § 6 vorzulegende Haftpflicht durch den Gewerbetreibenden zu erfolgen hat. Herr Lehmann bejaht dies.

 

Herr Zarrad möchte wissen, ob alle Bestattungsarten auf allen Friedhöfen möglich sind (§ 14). Herr Jahn verweist auf den letzten Satz des § 14 „ Auf den einzelnen Friedhöfen stehen nicht alle Bestattungsarten zur Verfügung.“.

 

Herr Luczak erkundigt sich bezüglich des Kolumbariums. Herr Lehmann äußert dazu, dass noch kein Kolumbarium vorhanden ist. Es handelt sich hierbei um eine neue Bestattungsart. Es besteht die Möglichkeit, die alte Leichenhalle, in der die alten Kühlzellen außer Betrieb sind, umzubauen. Diesbezüglich wurden schon Gespräche mit Bestattern geführt.

 

Herr Geyer erkundigt sich nach der Möglichkeit nach weiteren Kolumbarien auf weiteren Friedhöfen, in dem z. B. eine Mauer mit Nischen errichtet.

Herr Lehmann äußert dazu, dass Überlegungen vorhanden sind über das Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz die Friedhofsmauer zu Sanierung und ein Kolumbarium dort mit einbezieht.

 

Herr Baumgart äußert den Vorschlag, wenig genutzte Friedhöfe zusammen zu legen und die Grünflächen mit einen Mähroboter zu bearbeiten.

Herr Lehmann erklärt dazu, dass bereits schon der Friedhof in Grabo und Mark Zwuschen verkleinert wurden.