Beschluss: mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Jessen (Elster).

 


Herr Lehmann erörtert, dass die Gebühren vorübergehend angepasst werden sollen. Für 2020 ist eine Kalkulation für die Gebühren vorgesehen. Voraussetzung dafür ist das fertig erfasste Anlagevermögen. Nach Fertigstellung der Kalkulation erfolgt eine Mitteilung und gegebenenfalls eine Anpassung der Gebühren.

 

Herr Danneberg äußert, dass die Fraktionen sich mit dieser Thematik beschäftigen und eine Meinung diesbezüglich bilden sollen.

 

Herr Baumgart sieht es kritisch die Einnahmen zu erhöhen. Er ist der Meinung, dass die Kosten ebenfalls intensiv geprüft werden sollten, insbesondere die Lohnkosten. Weiterhin kommt er auf die Anschaffung des Multicars durch Leasing zu sprechen. Dadurch erhöhen sich die Kosten wieder und der Effekt durch die möglichen Mehrerträge der Gebührenerhöhung verpufft.

Der Fokus sollte bei Kostenreduzierung liegen.

Herr Jahn erklärt, dass im Bereich Friedhof ein Mitarbeiter eingespart wurde, von 5 auf 4 Mitarbeiter (technisches Personal). Die Richtung bezüglich des Personals kann der Rat vorgeben. Hinsichtlich des Multicars äußert er, dass die Entscheidung durch den Rat mit getragen wurde.

Herr Lehmann ergänzt, dass auch bereits durch den Bauhof einige Aufgaben übernommen werden.

Herr Baumgart fasst zusammen, dass für den Friedhof ein Mitarbeiter in der Verwaltung, 4 technische Mitarbeiter und noch zusätzlich der Bauhof, dessen Kosten in der Übersicht nicht mit aufgelistet sind, zu Buche schlagen.

Herr Lehmann ergänzt dazu, dass Grünflächen grundsätzlich dem Bauhof und der Grünflächenpflege zuzuordnen sind. Die Kosten werden den Bürgern durch die Gebühr nicht aufgelastet.

 

Frau Dressel sieht es für sich schwierig an, den Bürgern die 100%-ige Steigerung zu erklären.

 

Herr Danneberg äußert, dass der Rat all die Jahre die Gebührenhöhe in dieser Art mitgetragen hat. Nun ist es die Aufgabe, sich in den nächsten Wochen eine Meinung zu bilden. Die vorliegende Satzung ist zunächst nur ein Entwurf der Verwaltung.

 

Herr Geyer möchte wissen, ob die Kommunalaufsicht einen Zeitpunkt vorgibt,

an dem die Kostendeckung erreicht werden muss.

Herr Jahn teilt dazu mit, dass er von der Argumentation wegkommen möchte, es der Kommunalaufsicht recht zu machen. Wichtig sollte sein, ob die Stadt sich weiterhin die geringe Kostendeckung leisten kann und will.

 

Herr Baumgart sieht es eher unproblematisch an, die Gebühren z. B. jährlich um 5% zu steigern und aber gleichzeitig die Leistungen effektiver zu gestalten.

 

Frau Dressel erkundigt sich dahingehend, dass die Kosten geteilt durch die Jahre in Rechnungsabgrenzungsposten gebucht werden. Wie ist dies zu verstehen?

Herr Lehmann erklärt, dass die Erträge dem Jahr zu zuschreiben sind, in dem sie wirtschaftlich wirksam werden.

 

Herr Jahn erinnert nochmals daran, was mit der Gebührenänderung erreicht werden soll und verweist auf das beschlossene Haushaltskonsolidierungskonzept.

Herr Lehmann ergänzt dazu, dass die neue Unterhaltungsgebühr einen Mehrertrag von 39.600 € ausweist. Die Finanzierung der Unterhaltung der Gräber ist bisher über den kompletten Haushalt gelaufen.

Herr Jahn äußert, dass im Konzept festgeschrieben ist, zum einen die Kostendeckung zu steigern und eine Unterhaltungsgebühr einzuführen. Nichtdestotrotz soll auch eine Kostenminimierung angestrebt werden.

 

Herr Zarrad merkt bezüglich der eingestellten Unterlagen nochmals an, dass vorab eine Info wünschenswert gewesen wäre. Herr Baumgart wünscht dies ebenso.