Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Beschluss über die Ermächtigung des Bürgermeisters zur vorläufigen Haushaltsführung 2020 gemäß § 104 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der zurzeit gültigen Fassung.


Bürgermeister Jahn weist daraufhin, dass diese Thematik bereits im Finanzausschuss ausführlich vorgestellt wurde. Hier wird der Bürgermeister zur vorläufigen Haushaltsführung für 2020 ermächtigt. Ziel ist es, den Haushalt Ende Februar 2020 in der 1. Stadtratssitzung zu beschließen.