Beschluss: mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Jessen (Elster).

 


Bürgermeister Jahn informiert, dass durch Auflage der Kommunalaufsicht die derzeitige Kostendeckung zu erhöhen ist. Die Stadt wird erhöhen, aber moderat, auch liegt dazu ein Antrag der AfD-Fraktion vor.

 

Stadtrat Luczak stellt den Antrag seiner Fraktion vor:

Die AfD-Fraktion Jessen (Elster) lehnt eine Erhöhung der im § 5 genannten verschiedenen Grabstättengebühren um 100 % für das Jahr 2020 ab. Statt dessen schlagen wir nur eine moderate Erhöhung um 20 % pro Jahr vor.

Anschließend verliest er die Begründung.

 

Stadtrat Klotz ist ebenfalls der Meinung, dass eine 100%ige Erhöhung dem Bürger nicht vermittelbar ist und weist auf die bestehenden Unterschiede von Einzelgrab und Kindergrab hin. Er findet, jedes Grab sollte einzeln nach Kostenaufwand berechnet werden.

Ordnungsamtsleiter Lehmann informiert, eine Einzelkalkulation ist nicht möglich. Die Verwaltung schlägt vor, dass es zukünftig nur noch eine Kategorie gibt, der Vorschlag ist kostendeckend. Bürgermeister Jahn fügt hinzu, der Pflegeaufwand auf großen Friedhöfen ist größer als bei kleinen.

Stadtrat Klotz schlägt vor, den Preis der Kategorie 2 zu verdoppeln, flächendeckend für alle Friedhöfe.

 

Stadtrat Baumgart sieht die Hauptursache in den Kosten, diese sollten reduziert werden, hier sollten Konzepte vorliegen.

Herr Lehmann spricht von der Gegenüberstellung mit den anderen Kommunen. Jessen steht mit Aufwand und Kosten relativ gut da, bei einer Gesamtfläche von 10 Hektar. Er sieht eine Kostenreduzierung nur über die Arbeitskräfte.

Bürgermeister Jahn ist überzeugt, dass der allererste Auftrag seiner Stadt ist, die Friedhöfe in Ordnung zu halten. Die Kosten sind vertretbar und vergleichbar. Bei 4 Mitarbeitern und einem geringfügig Beschäftigten, die auch Urlaub nehmen oder krank werden und ein Mitarbeiter geht 2020 in Rente, der dann nicht  ersetzt wird, ob das so gewollt ist.

 

Stadtrat Nowak betont, er möchte hier die Lanze für die Mitarbeiter brechen, besonders im Sommer haben sie viel zu leisten, um das Grün auf den Friedhöfen zu erhalten. Er spricht von einem sensiblen Thema und möchte ebenfalls eine Lösung finden. Stadtrat Nowak schlägt vor, es sollte eine Standardgrabfläche  mit einem Festpreis angeboten werden.

 

Stadtrat Sachse wird diese Verantwortung nicht mittragen, hier sollte an Sachkosten und nicht an Personalkosten gespart werden. Sein Ort Mönchenhöfe würde zweimal im Jahr auf dem Friedhof einen Subbotnik durchführen.

 

Stadträtin Wolf hat eine Klärungsfrage zu der beschlossenen Erhöhung von 50 Prozent im Jahr 2015 für die Folgejahre, hier fehlt ihr die Sichtbarkeit der Zahlen. Auch kann sie eine 100%ige Erhöhung den Bürgern nicht erklären, diese sind nicht schuld am Zustand. Erst nach Fertigstellung der Eröffnungsbilanz kann rechtssicher kalkuliert werden.

 

Ordnungsamtsleiter Lehmann sichert dies zu und lässt wissen, dass der Stadtrat keine 100%ige Erhöhung beschließen muss.

 

Bürgermeister Jahn führt aus, die Formulierung 100%ige Erhöhung ist mathematisch korrekt, aber politisch einseitig betrachtet. Es ist rechtssicher, von 20 auf 50 Prozent zu gehen. Das wäre eine kleine Kostenerhöhung. Der wesentliche Gedanke sollte sein, eine Dienstleistung ohne derzeitiger Kostendeckung zu erbringen.

 

Stadtrat Baumgart spricht von finanzieller Unterdeckung und dass sich die Stadt diese Dienstleistung trotzdem leisten will, er zeigt dafür kein Verständnis.

 

Bürgermeister Jahn versteht dies als Aufforderung zu einem Verzicht auf Dienstleistung“. Er betont, dass die Pflege der Friedhöfe historisch gewachsen ist und hier kritisch auf die Kosten und Erträge zu schauen ist.

 

Ordnungsamtsleiter Lehmann bittet die Stadträte um konkret benannte Zahlen.

 

Stadtrat Richter kann dem Vorschlag von Stadtrat Sachse zu Subbotniks nichts abgewinnen und kann es auch nicht begrüßen, dass die Leistungen auf den Friedhöfen zurückgefahren werden sollen. Er spricht sich für eine schrittweise Erhöhung der Satzungskosten aus.

 

Bürgermeister Jahn informiert, hier im Hauptausschuss sollte über den Antrag der AfD-Fraktion entschieden werden, ob die Variante mit 20 Prozent mit in die Stadtratssitzung genommen wird.

 

Stadtrat Nowak hält dagegen, dass es bis zum Stadtrat sicher noch mehrere Vorschläge geben wird. Stadtrat Klotz spricht sich erneut für Variante 2 aus, mit einer jährlichen Unterhaltungsgebühr.

 

Stadtrat Baumgart schlägt eine schriftliche Kalkulationsvorlage vor. Auch sollte über eine Screening ermittelt werden, in welchen Orten die Bürger ihren Friedhof selbst pflegen würden.

 

Stadtrat Hintersdorf spricht sich für eine moderate Erhöhung aus, bei den neuen Bestattungsformen könnten bereits höhere Gebühren angesetzt werden.

 

Stadträtin Wolf spricht sich nicht gegen eine Erhöhung aus, hat aber Bedenken für einen Beschluss in der Stadtratssitzung, wenn noch mehr Vorschläge genannt werden.

 

Bürgermeister Jahn fasst zusammen, die geplante Unterhaltungsgebühr wird positiv gesehen. Die Pflichtaufgabe – die Unterhaltung der Friedhöfe - ist zu leisten, sie kann nicht auf das Ehrenamt übertragen werden. Auch die ausgewiesenen Kosten für 4 Mitarbeiter und Technik sind angemessen,  weitere Vorschläge sollten bis zur Stadtratssitzung eingebracht werden.