Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Erhaltungssatzung „Jessen Altstadt“.

Diese Satzung ersetzt die Erhaltungssatzung vom 19.09.2005 in Verbindung mit der

1. Änderung der Erhaltungssatzung vom 04.07.2016.

 


Bauamtsleiter Höhne erklärt, die neue Satzung ersetzt die bestehende aus dem Jahr 2005, mit einer Änderung in 2016.

 

(Stadtrat Tino Baumgart nimmt ab 17:06 Uhr an der Sitzung teil.)

 

Er geht auf die eingezeichneten Erweiterungsgebiete ein und benennt sie.

Die förderrechtliche Begründung wird verlesen. Herr Höhne macht aufmerksam, dass diese Satzung die bestehende Satzung um drei Bereiche erweitert.

 

Stadtrat Baumgart erkundigt sich, ob es solche Satzungen auch für z. B. Seyda, Holzdorf und Schweinitz gibt. Dies wird verneint.

 

Stadtrat Sachse möchte wissen, warum man dies in dieser Form begrenzt und nicht einfach mit dem Zirkel einen Kreis zieht. Bauamtsleiter Höhne informiert, hier handelt es sich um ein Landesprogramm, Zirkelkreise werden nicht zugelassen. Damit dieses Programm nicht eingestellt wird, haben sich die Bürgermeister, u. a. auch von Jessen, bereits schriftlich dagegen ausgesprochen. Ohne Festlegung von Fördergebieten werden keine Fördermittel bereitgestellt. Ein Beispiel ist die Aufnahme der Grundschule „Max Lingner“, dadurch wird dort eine Sanierung möglich.

 

Stadtrat Sachse möchte wissen, wie Denkmalschutz und Schule zusammenpassen. Bürgermeister Jahn erklärt, diese Erhaltungssatzung ist die rechtliche Basis, um mit Konzepten Fördermittelprogramme abrufen zu können.

 

Stadtrat Luczak stellt die Frage nach der Höhe der Fördermittel in Prozent.

Bürgermeister Jahn informiert, die Stadt darf nur Förderprogramme ab 75 Prozent Förderung abrufen.

 

Bauamtsleiter Höhne ergänzt, die städtebauliche Förderung besteht derzeit bei 80- bis 90-prozentiger Förderung, die Zahlen für 2020 sind noch offen.