Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Jessen (Elster) für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich Anlagen.


Bürgermeister Jahn leitet ein, dass die Verwaltung innerhalb von 12 Monaten den 3. Haushalt, inkl. Nachtragshaushalt, erstellt hat. Er würdigt die Arbeit der Kämmerei trotz akuter Personalnot und die derzeitige Führung durch Frau Temme. Ziel ist es, mit dem Haushalt 2020 in der ersten Beratungsfolge zu beginnen, um die Handlungsfähigkeit der Kommune frühzeitig herzustellen.

Er erläutert Ausführungen zum Vorbericht u. a., dass die Landesregierung von Sachsen-Anhalt am 12. November 2019 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2020/2021 (Haushaltsgesetz 2020/2021) beschlossen hat. Darin ist vorgesehen, den Kommunen über die Investitionspauschale nach dem Finanzausgleichsgesetz hinaus weitere 80 Mio. € zur Finanzierung kommunaler Investitionen als Kommunalpauschale aus Landesmitteln zur Verfügung zu stellen.

Der im Jahr 2019 gewährte Kommunale Investitionsimpuls (KIP) in Höhe von 20 Mio. € wird damit abgelöst und vervierfacht.

 

Somit sind im Haushaltsplan 2020 der Stadt Jessen (Elster) 745.500 € Investitionspauschale und 477.100 € Kommunalpauschale vorgesehen.

 

Die Festsetzung und Auszahlung der Kommunalpauschale erfolgt erst nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes LSA 2020/2021. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht kann die Summe der Kommunalpauschale geplant werden, muss jedoch bis zur Festsetzung mit Sperrvermerk versehen werden.

 

Stadtrat Zarrad hinterfragt die Erträge aus der Zweitwohnsitzsteuer – inwieweit Ertrag und Personalaufwendungen sich gegenüber stehen. Bürgermeister Jahn zählt diese Bearbeitung zur normalen Verwaltungstätigkeit, ohne erhöhte Aufwendungen.

 

Stadträtin Dressel bedankt sich bei der Kämmerei für die stetige Weiterentwicklung bei der Erstellung des Haushaltsplanes. Sie stellt fest, dass lediglich ein Defizit von 846.800 € ausgewiesen ist, obwohl Zuweisungen sich verringerten und die Kreisumlage gestiegen ist.

 

Stadtrat Nowak bedankt sich ebenfalls bei der Verwaltung für die sehr gute Arbeit. Nicht zuletzt ist das dem soliden Mittelstand der Wirtschaft in Jessen zu verdanken und die Kommune sollte seiner Meinung nach von dem derzeitigen Weg nicht abweichen.

 

Stadträtin Dressel hinterfragt die Entwicklung der Lohnkosten und Dienstbezüge. Bürgermeister Jahn erklärt die Planzahl nach tatsächlichem Istbestand an Personalaufwendung. Eine weitere Frage zu den Transferaufwendungen und Umlagen – Zuschüsse an private Unternehmen wird durch ihn beantwortet, u. a. damit, das sind Kontenabwicklungen der Verwalterkonten Wohnungswirtschaft Jessen und der Jessener Wohnungsverwaltung.

 

Bürgermeister Jahn gibt kurze Ausführungen zur günstigen Zinsentwicklung und zu Liquidität der Stadt Jessen.

 

Die Frage von Stadträtin Dressel zu der genauen Ausweisung der Summe der Erträge – Friedhofsunterhaltungsgebühr -  wird von Frau Temme wie folgt beantwortet. Die zusätzlichen Erträge aus der Satzungsanpassung sind nur ein Teil der dargestellten Erhöhungen. Die Differenz ergibt sich aus den Rechnungsabgrenzungsposten.

 

Stadtrat Zarrad begrüßt ebenfalls die voraussichtliche Handlungsfähigkeit, aber er gibt zu bedenken, dass der aufgelaufene Investitionsstau dennoch vorhanden ist und abgebaut werden muss.