Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt in seiner heutigen Sitzung, auf der Grundlage des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) und der Kommunalhaushaltsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KomHVO LSA), das dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 als Anlage beigefügte Haushaltskonsolidierungskonzept.


Die stellvertretende Kämmerin Temme erklärt ausführlich die zwingende Notwendigkeit, dieses Konzept zu beschließen. Hier handelt es sich um eine Fortführung ohne Neuaufnahmen von Maßnahmen. Sie stellt die einzelnen Maßnahmen vor, gibt Erläuterungen zu Anpassungen und stellt Änderungen zum Konzept 2019 heraus.

 

Bürgermeister Jahn macht deutlich, dass es der Verwaltung sehr wichtig war, bereits in der ersten Beratungsfolge 2020 dieses Konzept einschließlich Haushaltsplan 2020 vorzulegen. Er informiert, dass im Bereich KiFöG die Zuwendungen durch das Land Sachsen-Anhalt gestiegen sind. Die Auflage der Kommunalaufsicht besteht darin, einen Ausgleich 2022 anzustreben und darzustellen.

 

Stadtrat Klotz sieht es positiv, dass keine neuen Maßnahmen aufgenommen wurden.

 

Stadträtin Wolf kann dies nur bestätigen, dieses Konzept ist ein fortlaufender Prozess. Sie stellt die Frage nach der Existenz von Rabattsystemen bei den Betriebsstoffen und nach der Stelleneinsparung im Seniorentreff.

Bürgermeister Jahn antwortet, dass ein Tankstellenwechsel erfolgt ist und dabei Rabatte vereinbart wurden. Im Seniorentreff hatte die ausscheidende Mitarbeiterin 30 Wochenstunden, die neue nur 12 Stunden. Es handelt sich um eine Stundeneinsparung.

 

Stadträtin Wolf bezieht sich auf den Wert 61.500 € Friedhofskostensteigerung bis 2028, dieser ist in der Tabelle mit 37.000 € dargestellt. Ordnungsamtsleiter Lehmann begründet diese Darstellung mit den Rechnungsabgrenzungsposten, hier handelt es sich um eine reine buchhalterische Erklärung.

 

Bürgermeister Jahn informiert zu den Planzahlen und betont, dass man zu diesen erst in 2022 eine Endaussage treffen kann. Die Verwaltung rechnet mit einem positiven Ergebnis inclusive der Abschreibungen.