Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

6. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Jessen (Elster) über die Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Schwarze Elster“ und „Fläming-Elbaue“ (Umlagesatzung)

 


Herr Jahn leitet ein, dass es hier um die Umlageerhebung, auf der Grundlage der jährlich festgesetzten Beitragssätze, der Unterhaltungsverbände „Schwarze Elster“ und „Fläming-Elbaue“ geht und übergibt das Wort an Herr Schubert, welcher die Beschlussvorlage erarbeitet hat.

 

Herr Schubert erklärt, dass die Jahresanpassung von der Stadt Jessen (Elster) vorfinanziert wurde und nun von den Bürgern  wieder geholt wird.

 

Dafür sind der Flächenbeitrag einschließlich der Verwaltungskosten und der Erschwernisbeitrag neu zu ermitteln.

Der Umlagesatz nach § 7 und § 13 Inkrafttreten der Umlagesatzung sind entsprechend zu ändern.

Der Umlagesatz nach § 7 für den Unterhaltungsverband „Schwarze Elster“ hat sich für das Kalenderjahr 2020 zur Umlage des Flächenbeitrages von 11,39 €/ha auf 11,41 €/ha erhöht und der Erschwernisbeitrag ist von 15,77 €/ha auf 15,54 €/ha gesunken.

Für den Unterhaltungsverband „Fläming Elbaue“ ändert sich die Umlage des Flächenbeitrages von 11,51 €/ha auf 11,87 €/ha. Dieser enthält gem. § 2 dieser Satzung Verwaltungskosten in Höhe von 1,17 €/ha.

 

Zudem ist es erforderlich, die satzungsrechtlichen Bestimmungen aufgrund der geänderten Handlungsvorschriften des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt anzupassen.

 

Der Beschluss wurde einstimmig empfohlen.