Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt, zum jetzigen Zeitpunkt keine Steuerfreiheit oder Steuermäßigung für Jagdhunde in der Hundesteuersatzung aufzunehmen.

 


Bürgermeister Jahn stellt mit dieser Sitzungsvorlage dem Stadtrat die Frage, ob diese Thematik erneut behandelt werden soll.

 

Kassenleiter Schubert erklärt, hier geht es um die Steuerermäßigung bzw. –freiheit für Jagdhunde. Nach Prüfung der Sachlage wurde festgestellt, dass Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis stehen, auch ist die derzeit bestehende Satzung im Vergleich zu den Nachbarstädten moderat.

 

Er geht auf die Weiterführung einer Hundesteuermarke ein, die Herr Müller angesprochen hatte und als überflüssig ansieht. Er weist daraufhin, dass Hunde überwiegend gechipt sind, hält aber eine Weiterführung dieser Marke trotzdem für sinnvoll, da sie ein optisches Erkennungszeichen ist. Das Ordnungsamt der Verwaltung besitzt ein Gerät, aber z. B. der Bereitschaftsdienst aus Kostengründen keines, hier ist eine sichtbare Marke von Vorteil, besonders bei  freilaufenden Hunden.

 

Bürgermeister Jahn schlägt vor, diesem Antrag nicht zuzustimmen.