Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt das Gebiet der Erhaltungssatzung
„Jessen Altstadt“ in der Abgrenzung des Stadtratsbeschlusses 51/2019 vom 02.12.2019 als Fördergebiet für das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“.

Als Gebietsname wird der Titel „Jessen – Innenstadt“ festgelegt.

 


Nach erfolgter Erläuterung durch Herrn Höhne, erfolgte die einstimmige Empfehlung, diese Beschlussvorlage im Stadtrat zu beschließen.