Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Offenlegung des Entwurfs zum Bebauungsplan V 35 Wohnbebauung „Am Schützenhaus“ und den dazugehörigen Entwurf der Begründung in der vorliegenden Fassung vom Juni 2020.

 


Herr Höhne macht Ausführungen zur vorliegenden Beschlussvorlage.

 

Frage Hr. Thieme: Wurde das Teilgrundstück von der Stadt Jessen schon an den Investor verkauft und wieviel m² sind es.

Antwort BM: der Verkauf des Teilgrundstückes erfolgt erst nach erfolgreichem Abschluss des Planverfahrens, mit Satzungsbeschluss. Es handelt sich um ca. 500 m² die als Teilfläche verkauft werden sollen.

 

Frage Hr. Löwe: Wer übernimmt die Kosten des B-Planverfahrens?

Antwort BM: Die anfallenden Kosten des Verfahrens übernimmt der private Investor.