Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt das Gebiet der Erhaltungssatzung „Jessen Altstadt“ in der Abgrenzung des Stadtratsbeschlusses 51/2019 vom 02.12.2019 als Fördergebiet für das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“.

Als Gebietsname wird der Titel „Jessen – Innenstadt“ festgelegt.


Bauamtsleiter Höhne informiert, dass es sich hier um eine neue Gebietsbezeichnung handelt – „Jessen-Innenstadt“. Aufgrund einer Umwandlung in nur noch drei Städtebauprogrammen ist dies erforderlich.

Das bisherige Programm „Jessen-Altstadt“ ist ab 2021 abzurechnen.