Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt das Gebiet der Erhaltungssatzung
„Jessen Altstadt“ in der Abgrenzung des Stadtratsbeschlusses 51/2019 vom 02.12.2019 als Fördergebiet für das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“.

Als Gebietsname wird der Titel „Jessen – Innenstadt“ festgelegt.


Bauamtsleiter Höhne informiert, dass es sich hier um eine neue Gebietsbezeichnung – „Jessen-Innenstadt“ handelt. Aufgrund der Umwandlung in nur noch drei Städtebauprogrammen ist dies erforderlich, es ist ein formeller Vorgang, er bittet um Zustimmung.

 

Stadtrat Gottwald stellt die Frage, ob Schweinitz auch dazugehört. Das verneint Herr Höhne, hier handelt es sich nur um die Innenstadt von Jessen. Für Schweinitz Stadtkern, klärt er auf, gibt es ein kürzlich aufgenommenes Förderprogramm.