Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Beschluss über die Ermächtigung des Bürgermeisters zur vorläufigen Haushaltsführung 2021 gemäß § 104 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der zurzeit gültigen Fassung.

 


Frau Korb stellt dar, dass aufgrund noch fehlender Angaben zu Fördermitteln und der damit verbundenen Finanzierungsmöglichkeit im Haushaltsjahr 2021, es nicht möglich ist, bis zum Beginn des Haushaltsjahres 2021 die Rechtswirksamkeit der Haushaltssatzung zu erlangen. Die Beschlussfassung durch den Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) ist daher im Haushaltsjahr 2021 vorgesehen. Der Ermächtigungsbeschluss gilt somit bis zur Rechtswirksamkeit der Haushaltssatzung 2021. Bis dahin gilt die vorläufige Haushaltsführung, d.h. die Stadt darf nur unabweisbare und vertraglich gebundene Maßnahmen tätigen.

 

Herr Jahn erläutert, dass das Zahlenmaterial fehlt, um einen gut prognostizierten Haushalt vorzulegen. Das sind unter anderem Angaben zu Fördermitteln für die städtebauliche Sanierung des Altstadtkerns in Jessen und Schweinitz.

 

Der Beschluss wird einstimmig empfohlen.