Sitzung: 03.11.2020 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2020/148
Beschluss:
Beschluss über die Ermächtigung des Bürgermeisters zur vorläufigen Haushaltsführung 2021 gemäß § 104 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der zurzeit gültigen Fassung.
Frau Korb stellt dar, dass aufgrund noch fehlender
Angaben zu Fördermitteln und der damit verbundenen Finanzierungsmöglichkeit im
Haushaltsjahr 2021, es nicht möglich ist, bis zum Beginn des Haushaltsjahres
2021 die Rechtswirksamkeit der Haushaltssatzung zu erlangen. Die
Beschlussfassung durch den Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) ist daher im
Haushaltsjahr 2021 vorgesehen. Der Ermächtigungsbeschluss gilt somit bis zur
Rechtswirksamkeit der Haushaltssatzung 2021. Bis dahin gilt die vorläufige
Haushaltsführung, d.h. die Stadt darf nur unabweisbare und vertraglich
gebundene Maßnahmen tätigen.
Herr Jahn erläutert, dass das Zahlenmaterial fehlt, um einen gut prognostizierten Haushalt vorzulegen. Das sind unter anderem Angaben zu Fördermitteln für die städtebauliche Sanierung des Altstadtkerns in Jessen und Schweinitz.
Der Beschluss wird einstimmig empfohlen.