Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Jessen (Elster) beschließt vorbehaltlich der landesplanerischen Zustimmung die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Gewerbepark Jessen 2“. Der Geltungsbereich des vorläufigen Plangebietes umfasst die in der beigefügten Übersichtskarte dargestellten Flächen der Gemarkung Jessen, Flur 1, Flurstücke 840 (Teilfläche), 849, 850, 851, 852, 957, 958, 959 und 865. Allgemeines Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 ist es, auf den genannten Flurstücken die zulässigen Nutzungen zu ändern.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB bekanntzumachen, nachdem die landesplanerische Zustimmung erteilt ist.

 


Herr Höhne erläutert auch dieses Plangebiet anhand einer grafischen Darstellung.

 

Herr Hintersdorf merkt an, dass bei der angedachten Änderung des B-Planes diese Flächen dem produktiven Gewerbe zur Ansiedelung nicht mehr zur Verfügung stehen.

Der Bürgermeister bestätigt dies, zeigt jedoch anhand der Darstellung den Umfang der für dieses Gewerbe verfügbaren Flächen auf. Dieser Flächenanteil wird von den Mitgliedern des Bau- und Vergabeausschusses als ausreichend eingeschätzt.