Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 7, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Bürgermeister Jahn erinnert an die zurückliegenden Diskussionen.

Er macht aufmerksam, dass trotz Rücknahme des Antrages durch die Fraktion der CDU/FDP am 04.11.2020 das Verfahren weiter zum Stadtrat und dort durch einen Stadtratsbeschluss zu Ende geführt werden muss.

Die Beschlussvorlage könnte somit ablehnend weitergeleitet werden.

 

Fachbereichsleiterin Bannert informiert, dass das Landesschulamt mit Schreiben vom 16.11.2020 eine Änderung der Schulbezirke nicht befürworten wird.

 

Stadtrat Klotz spricht von einer knappen Entscheidung im letzten Stadtrat. Aufgrund einer Lüge kam es zu dieser Abstimmung. Dieser Antrag hat seiner Meinung nach einen Riesenverwaltungsaufwand bewirkt. Hier erwartet er eine Entschuldigung der betreffenden Fraktion, denn das Einholen der Stellungnahmen hätte vor der Antragstellung erfolgen sollen.

 

Bürgermeister Jahn bittet um Vorsicht bei der Äußerung, dass jemand eine Lüge vorgetragen hat.

 

Stadtrat Nowak ist nicht der Meinung, dass man sich entschuldigen muss. Seine Fraktion hatte ein klar formuliertes Statement von Klödener Eltern, das man als Antrag formuliert hat. Die Entscheidung vor 5 Jahren zu den Schulbezirken war auch knapp ausgefallen. Allerdings hat sich seine Fraktion nach der Ortsteilbeiratssitzung in Klöden dazu bewogen, den Antrag zurückzuziehen.

 

Stadtratsvorsitzender Danneberg führt hier die parlamentarische Demokratie an, jede Fraktion kann einen Antrag stellen.

 

Stadträtin Wolf stellt die Frage, wie die Anträge erarbeitet und eingebracht werden. Der Sozialausschuss tagte am 02.09.2020, aber erst am 03.09. erfolgte der Antrag. Ihrer Meinung nach hätte dieser bereits in die Sitzung am 02.09. gehört, um dort beraten werden zu können. Sie ist der festen Überzeugung, dass dieser Verlauf allen geschadet hat, denn man hätte im Vorfeld einiges klären können. In der Presse fand sie ihres Erachtens die Dinge so dargestellt, dass ein schlechter Eindruck dieses Stadtrates zurückblieb. Es sollte eine Entscheidung zum Wohle aller Kinder stattfinden, doch wie wird es mit den 5 Kindern, deren Eltern einen Ausnahmeantrag gestellt haben, um deren Wohl geht es auch.

Sie fragt, ob der Stadtrat eine positive Befürwortung der Anträge fordern kann.

 

Bürgermeister Jahn erwidert, dass das Landesverwaltungsamt dazu rechtliche Vorgaben hat, es sich um eine Verwaltungsentscheidung handelt. Eine Befürwortung des Stadtrates wäre ein rein politischer Aspekt, der keinen Einfluss hat.

 

Stadtrat Thieme begründet diesen Antrag damit, weil es im Vorfeld zu diesem Thema 50 Unterschriften der Klödener Bürger gab. Die Klödener Sitzung bezeichnet er als konstruktiv, die Blickrichtung war zum Wohl der Kinder.

 

Das Rederecht/Mitwirkungsverbot des Stadtrates Klaus-Dieter Richter zu diesem Thema wurde diskutiert, Stadtrat Richter akzeptiert das Mitwirkungsverbot.

 

Die Hauptausschussmitglieder entscheiden sich für eine mehrheitliche Ablehnung des Antrages und Weiterleitung in den Stadtrat.