Beschluss:

 

1.    Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Stadt Jessen (Elster) für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich Anlagen

 


Kämmerin Korb geht in ihren Ausführungen zur Nachtragshaushaltssatzung 2020 zuerst auf den Ergebnisplan mit den Erträgen und Aufwendungen ein. Des Weiteren erklärt sie den Finanzplan aus laufender Verwaltungstätigkeit, hier die Einzahlungen und Auszahlungen, den Finanzplan aus Investitionstätigkeit mit Einzahlungen und Auszahlungen und den Finanzplan aus Finanzierungstätigkeit mit Einzahlungen und Auszahlungen.

 

Folgend geht sie auf die Teilergebnispläne, Teilfinanzpläne und den Stellenplan ein. Sie spricht Minder- und Mehrerträge an. Mehraufwendungen entstanden u. a. bei den Personalkosten, bei der Fahrzeugunterhaltung der Feuerwehr und dem Bauhof und bei der Kameradschaftsförderung.

 

Sie informiert, dass sich das Haushaltsvolumen im Vergleich zum Vorjahr um 1,6 Mio Euro reduziert hat. Es wurden im Nachtrag 2020 keine zusätzlichen Investitionen aufgenommen, die bisherigen geplanten in 2020 werden weitergeführt. Frau Korb bittet um Zustimmung.

 

Bürgermeister Jahn macht aufmerksam, dass sich dieser Nachtragshaushalt aufgrund des Haushaltsbescheides des Landkreises Anfang des Jahres 2020 erforderlich macht.

 

Stadtrat Klotz befindet es positiv, dass der Fehlbetrag des Nachtragshaushaltes weniger geworden ist, den zukünftigen Steuereinahmen sieht er kritisch entgegen.

 

Bürgermeister Jahn übermittelt der Kämmerei seinen Dank. Er findet, dass man 2020 auf einem guten Weg ist, das vorhandene Defizit sollte 2021 weiter verringert werden.