Sitzung: 17.11.2020 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2020/148
Beschluss:
Beschluss über die Ermächtigung des Bürgermeisters zur vorläufigen Haushaltsführung 2021 gemäß § 104 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der zurzeit gültigen Fassung.
Kämmerin Korb geht ausführlich auf die Sitzungsvorlage ein. Der Bürgermeister soll zur vorläufigen Haushaltsführung 2021 ermächtigt werden. Dieser Ermächtigungsbeschluss gilt bis zur Rechtswirksamkeit der Haushaltssatzung 2021.
Hier sind noch Abstimmungen vorzunehmen, da aufgrund fehlender Zahlen und Angaben zu Fördermitteln für die städtebauliche Sanierung zum Beispiel, und der damit verbundenen Finanzierungsmöglichkeit im Haushaltsjahr 2021 es nicht möglich ist, eine Rechtswirksamkeit der Haushaltssatzung zu erlangen.
Frau Korb bittet um Weiterleitung in den Stadtrat.