Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jessen (Elster) in der vorliegenden Fassung.


Hauptamtsleiterin König spricht hier von der gleichen Gesetzesgrundlage wie beim vorherigen TOP. Es wurde damit die Möglichkeit geschaffen, auch das Internet für vorgeschriebene Bekanntmachungen zu nutzen, der § 16 erhält eine neue Fassung. Die Stadt Jessen kann dann Bekanntmachungen im Internet veröffentlichen und im Mitteilungsblatt darauf verweisen.

 

Stadträte Klotz und Nowak stehen dem etwas kritisch gegenüber. Stadtrat Nowak findet, das Internet ist als verpflichtende Quelle im Katastrophenfall nicht geeignet. Eine schriftliche Info im Mitteilungsblatt findet er wichtig, auch gab es in der Vergangenheit dann Sonder-Mitteilungsblätter.

 

Frau König macht aufmerksam, dass das Internet das schnellste Medium ist, dem pflichtet ihr Stadträtin Wolf bei.

 

Bürgermeister Jahn findet, hier handelt es sich um einen Qualitätssprung für die Verwaltung: Eine Bekanntmachung gilt als veröffentlicht, wenn sie auf der Internetseite lesbar ist. Zusätzlich kann/wird sie im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Für Katastrophen sind Radio und andere soziale Medien die geeigneteren Medien. Die Thematik wurde mit dem Warntag 2020 aufgegriffen.

Änderungen werden den Stadträten mit den Unterlagen für die nächste Sitzung mitgeschickt.