Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Beschluss über die Ermächtigung des Bürgermeisters zur vorläufigen Haushaltsführung 2021 gemäß § 104 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der zurzeit gültigen Fassung.


Kämmerin Korb geht ausführlich auf die Sitzungsvorlage ein.

Der Bürgermeister soll zur vorläufigen Haushaltsführung 2021 ermächtigt werden, damit die Verwaltung ab 2021 weiterhin arbeitsfähig ist.

Dieser Ermächtigungsbeschluss gilt bis zur Rechtswirksamkeit der Haushaltssatzung 2021. Derzeit fehlen noch Angaben zu Fördermitteln und Aussagen zu Finanzierungsmöglichkeiten. Sie bittet um Zustimmung.