Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jessen (Elster) in der vorliegenden Fassung.


Hauptamtsleiterin König informiert, dass hier die 2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jessen (Elster) beschlossen werden soll.

Aufgrund der aktuellen pandemischen Situation hat die Landesgesetzgebung mit der Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes vom 02.11.2020 sich der Lage angepasst und den Kommunen die Möglichkeit geschaffen,

über ihre Hauptsatzungen weitere Alternativen zu Präsenzsitzungen, Gremienarbeiten und Bekanntmachungen festzuschreiben.

 

Somit können u. a. Bekanntmachungen mit in Kraft treten der Satzung im Internet rechtssicher und rechtzeitig bekannt gemacht werden. Das schließt aber eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt nicht aus und es ist auch seitens der Verwaltung nicht vorgesehen, grundsätzlich auf Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt zu verzichten.

 

Mit der Änderung wird einfach die aktuelle Gesetzgebung angewandt und umgesetzt, sie vereinfacht die Verwaltungs- und Gremienarbeit zukünftig in Anpassung an aktuelle Lagen.