Bürgermeister Jahn eröffnet die außerordentliche Sitzung.

Die Einberufung dieser Sitzung begründet er mit dem angemeldeten Informationsbedarf der Fraktion WFH in der letzten Stadtratssitzung am 01.12.2020 über zurückliegende Verwaltungsentscheidungen des Hauptverwaltungsbeamten.

An dieser Stelle unterbricht er seine Ausführungen und fragt Stadtrat Baumgart, ob eine Nutzung des Handys während dieser Sitzung nötig sei.

Er fährt fort und berichtet, dass die Fraktion WFH dazu 2 Anträge nach dem öffentlichen Teil vorgelegt hatte. Von dem daraus entstandenen E-Mail-Verkehr und der Nachforderung der Fraktion WFH vom 14.12.2020 sah Herr Jahn die Notwendigkeit der heutigen Sitzung. Notwendig, stellte er heraus, um Kenntnislücken zu schließen, Missverständnisse auszuräumen, weitere Diskreditierungen beteiligter Personen zu vermeiden und die Vermittlung einer ehrlichen Arbeit der Verwaltung und des Bürgermeisters. Ziel ist der fristgerechte Abschluss der im Verantwortungsbereich des Bürgermeisters stehenden Aufgaben, fügt er hinzu. Aufgrund der Pandemielage wurde nicht der Stadtrat einberufen, dieser wird aber darüber informiert.

 

Er stellt die ordnungsgemäße Ladung per E-Mail gemäß Geschäftsordnung der Stadt Jessen fest. Eine Beschlussfähigkeit mit 7 Mitgliedern und einem Vertreter ist gegeben. Es werden aber keine Beschlüsse gefasst, sondern nur informiert, unterrichtet er die Hauptausschussmitglieder.

 

Stadtrat Baumgart wünscht sich so kurz vor Weihnachten nicht solch eine kurzfristige Einladung.

 

Bürgermeister Jahn bittet daraufhin, die Chronologie zu berücksichtigen, die Kurzfristigkeit der gegenüberliegenden Seite mit der Fragestellung, die Ausgangspunkt dieser Beratung hier ist, zu beurteilen sowie zur Kenntnis zu nehmen, was man damit auslöst.

 

Stadtratsvorsitzender Danneberg nennt hier die Geschäftsordnung, die es vorsieht, diese kurzfristige Ladung vorzunehmen.