Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt in seiner heutigen Sitzung, auf der Grundlage des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) und der Kommunalhaushaltsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KomHVO LSA), das dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 als Anlage beigefügte Haushaltskonsolidierungskonzept.

 


Herr Jahn leitet ein, dass der Haushaltsplan- Entwurf später als im Vorjahr vorliegt und das trotz des Ehrgeizes diesen früher fertig zu stellen. Begründet liegt das in der Tatsache, dass parallel noch andere Aufgaben zum Nachtrag 2020 und der Eröffnungsbilanz zu bearbeiten waren. Bezüglich der Eröffnungsbilanz teilt Herr Jahn mit, dass wir diese bis zum 31.03.2021 dem Landkreis zur Prüfung vorzulegen haben.

 

Der Haushaltsplan- Entwurf für 2021 stellt unsere Arbeitsgrundlage als Stadt dar, welcher strebsam geplant wurde und uns dennoch durch das Defizit zeigt, dass unsere Bedarfe an Sanierungen, Wartungen, Reparaturen usw. immer noch größer sind als die vorsichtig prognostizierten Erträge. Aus diesem Grund müssen wir weitere Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushaltes fortsetzen.

 

Herr Jahn hebt insgesamt die sehr gute Entwicklung hervor, die in 2022 im Haushaltsausgleich münden soll. Er übergibt das Wort an Frau Korb, zur Vorstellung des Konsolidierungskonzeptes.

 

Frau Korb stellt dar, dass gem. § 100 ff. des KVG LSA der Haushalt der Stadt Jessen (Elster) in jedem Haushaltsjahr in Erträgen und Aufwendungen auszugleichen ist. Entsprechend § 100 (3) KVG LSA ist dem Haushaltsplan ein vom Stadtrat beschlossenes Haushaltskonsolidierungskonzept beizufügen, sofern der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird.

Der vorgelegte Haushaltsplan 2021 weist im Ergebnisplan ein Defizit i. H. v. 469.000 EUR aus. Der Beschluss eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes ist somit erforderlich.

 

Das Konzept besteht aus 14 Maßnahmen aus Vorjahren, die weiter geführt werden und einer neuen Maßnahme. Letztere betrifft die Reduzierung der Kosten für den Bekanntmachungsaufwand in Höhe von 2.000€, durch Einbeziehung von Veröffentlichungen im Internet (Maßnahme 2021/01).

 

Frau Korb trägt im folgendem die Änderung bezüglich der Maßnahme 2019/05 „Gute- KiTa- Gesetz“ vor. Die Steigerung der Zuweisungen für die Kinderbetreuung wurden aufgrund der Kinderzahlen in 2020 für das Planungsjahr 2021 und die Folgejahre um 27.300€ auf 82.000€ reduziert. Außerdem werden in 2021 vier Maßnahmen abgerechnet.

 

Sie berichtet abschließend, dass für 2022 ein ausgeglichener Haushalt angestrebt wird, welcher zum einen aus den Konsolidierungsmaßnahmen resultiert und zum anderen durch Mehreinnahmen generiert werden konnte.

 

Herr Zarrad bemerkt dazu, dass das Ziel zu Sparen immer angestrebt werden sollte, auch nach der Konsolidierungszeit. Das Erreichen einer positiven Zahl im Haushalt wurde durch die Senkung der Kreisumlage unterstützt. Langfristig sieht es Herr Zarrad als wichtig an, alle Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Stand zu halten.

 

Herr Baumgart spricht an, dass seitens seiner Fraktion viele Fragen bestehen, die ins Detail gehen und möchte wissen, ob diese zu einem späteren Zeitpunkt mit der entsprechenden Abteilung geklärt werden oder hier in der Sitzung angesprochen werden sollen.

 

Herr Jahn erklärt, dass es in der Finanzausschusssitzung um die Beratungsfolge und das Dokument an sich geht. Fragen bezüglich der Verwaltungsarbeit können gern separat gestellt werden. Das Konsolidierungskonzept an sich ist seit 2015 in über 20 Maßnahmen gewachsen und stellt ein normales Verwaltungshandeln dar. Dabei geht es darum zu schauen, wo wir als Stadt mehr Erträge erzielen können und an welcher Stelle ist es möglich ist auf Ausgaben zu verzichten.

 

Herr Nowak lobt das in den letzten Jahren mühevoll erarbeitete Konzept und erinnert an die beschlossene Umstellung auf LED- Straßenbeleuchtung und die Änderung der Friedhofssatzung.

 

Frau Dressel spricht an, dass eine Zwischenabrechnung zur Mitte des Jahres wünschenswert ist, sowie eine Aufteilung der Verantwortlichkeiten zur Termineinhaltung der Maßnahmen erfolgen sollte.

 

Herr Jahn führt aus, dass eine Information über die Abrechnung der Maßnahmen ebenso im Bestreben der Stadt ist und jede Maßnahme einem Amt zugeordnet ist, auch wenn dies im vorliegendem Dokument nicht sichtbar ist.

 

Frau Korb ergänzt, dass in 2022 eine Gesamtabrechnung alles Maßnahmen vorgesehen ist, welche den Ausschussmitgliedern dargelegt wird.

 

Der Beschluss des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2021 wird einstimmig empfohlen.