Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Zusammenlegung der Fördergebiete „Jessen - Innenstadt“ und Jessen - Nord“ zu einem Gesamtgebiet.

Als Gebietsname wird der Titel „Jessen – Innenstadt“ festgelegt.

Es erfolgt die Zusammenlegung der beiden Gebiete der Städtebauförderung in der
Jessener Altstadt und im Wohngebiet Jessen-Nord zum Fördergebiet
„Jessen – Innenstadt“ für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“.


Bauamtsleiter Höhne spricht von einer neuen Struktur der Städtebauförderung ab 2020. Dadurch ist diese Beschlussfassung notwendig.

Die Karte von Jessen wird visuell dargestellt und die betreffenden Gebiete von Herrn Höhne aufgezeigt.

 

Stadträtin Wolf gibt den Hinweis auf 2 Projektarbeiten von Studenten, die in der Vergangenheit erstellt wurden und in die Gestaltung in Jessen Nord einfließen könnten. Herr Höhne kann zum Projekt „Seniorengarten“ berichten, dass es zum Teil am Feierabendheim bereits umgesetzt wurde.

 

Stadtrat Thieme möchte wissen, ob die Privathaushalte in diesem Gebiet auch Fördermittel zur Modernisierung erhalten können. Wenn ja, bittet er darum, dies der Bevölkerung öffentlich bekannt zu geben.

Bauamtsleiter Höhne sagt dies zu, eine Information könnte im Mitteilungsblatt gegeben werden. Da die Fördermittel aktuell verplant sind, informiert er, würde dies erst wieder ab 2022 möglich sein. Er macht aufmerksam, dass hier noch die Förderrichtlinien vom Land erarbeitet werden müssen.