Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplans V35 Wohnbebauung „Am Schützenhaus“ der Stadt Jessen (Elster) vorgebrachten Hinweise und Bedenken der Öffentlichkeit, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, werden entsprechend Abwägungsprotokoll abgewogen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Hinweise und Bedenken vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.


Bauamtsleiter Höhne unterrichtet zum vorliegenden Abwägungsverfahren. Hier entstehen 7 Wohneinheiten durch einen privaten Investor. Er macht aufmerksam, dass die Öffentlichkeit an diesem Verfahren beteiligt war, Hinweise sind in das Abwägungsprotokoll eingeflossen.

 

Stadträtin Wolf spricht von einer Lückenbebauung in der Stadt Jessen.

Sie bittet darum, dass nach der Fertigstellung dieses Wohngebietes der Geh- und Radweg auf der Tagesordnung des Stadtrates stehen sollte.

Bürgermeister Jahn wird diese Maßnahme in der Beurteilung zum Haushalt 2022 mit heranziehen.

 

Herr Höhne informiert, dass er bereits zu diesem Thema Kontakt mit der Landesstraßenbaubehörde aufgenommen hat, da es sich hier um eine Landesstraße handelt.

 

Stadtratsvorsitzender Danneberg spricht an, hier sollte man handeln, da die Sendener Straße seit ihrer Fertigstellung vor 15 Jahren bis heute keinen Gehweg erhalten hat.