Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplans V35 Wohnbebauung „Am Schützenhaus“ der Stadt Jessen (Elster) vorgebrachten Hinweise und Bedenken der Öffentlichkeit, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, werden entsprechend Abwägungsprotokoll abgewogen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Hinweise und Bedenken vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.


Bauamtsleiter Höhne informiert zum vorliegenden Abwägungsverfahren.

Hier sollen auf 0,6 Hektar 7 Wohneinheiten entstehen.

Stellungnahmen wurden eingeholt, die Bürger wurden ebenfalls an diesem Verfahren beteiligt. Hinweise sind in das Abwägungsprotokoll eingeflossen.