Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die überplanmäßige/außerplanmäßige Auszahlung, unter Beachtung des § 105 KVG LSA, für das Haushaltsjahr 2021 für folgende Sachkonten:

 

Invest-Nr:                          21110121001                     Bundesinvestitionsprogramm Ganztagsbetreuung

                                                                                              in Grundschulen                                            

 

 

211101.785100  Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen                             65.500,00 €

 

211101.785300  Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen      27.800,00 €

 

365101.783100  Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen                8.900,00 €

                                               Vermögensgegenständen von mehr als 1.000 €              

 

365101.783200 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen              11.800,00 €

                                               Vermögensgegenständen von mehr als 150 €

                                               bis zu 1.000 €                                   

 

 


Für die Vorstellung des Beschlusses übergibt Herr Jahn das Wort an Frau Bannert.

 

Frau Bannert erläutert, dass im Rahmen des Corona-Konjunkturpaketes ein Investitionsprogramm zum Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder 2020-2021 aufgelegt wurde.

Für Sachsen-Anhalt stehen 20,6 Millionen Euro für Maßnahmen im Bereich der Horte zur Verfügung. Die Verteilung erfolgt auf die Landkreise und von dort aus auf die Kommunen.

Förderfähig sind Maßnahmen, die der Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Grundschulkinder oder der qualitativen Verbesserung der Betreuungsumgebung mit der Zielrichtung der Herstellung einer zeitgemäßen Ganztagsbetreuung dienen.

Die Interessenbekundung erfolgte bereits im Oktober 2020 und im Februar 2021  die Mittelanmeldung. Im Landkreis Wittenberg hat sich der Unterausschuss Jugendhilfeplanung mit dem Thema beschäftigt und eine Prioritätenliste erstellt und bestätigt.

Noch in dieser Woche muss die Antragsabgabe erfolgen. Voraussetzung für die Anträge ist, dass mit den Maßnahmen bis zum 30. Juni 2021 begonnen werden muss und dass die Mittel bis zum 31. Dezember 2021 verausgabt sein müssen.

 

Für die Maßnahmenliste wurden die Wünsche der Einrichtungen erfragt und gemeinsam mit den Einrichtungen die zu beantragenden Maßnahmen abgestimmt.

 

Die Kosten der Maßnahmen belaufen sich auf 114.000 €. Die Förderung beträgt 70 % (79.800 €). Somit bleibt ein Eigenanteil der Stadt Jessen (Elster) in Höhe von 34.200 €.

 

Frau Bannert bittet die Mitglieder, den Beschluss an den Hauptausschuss weiterzuempfehlen.

 

Herr Jahn übergibt an die Mitglieder zur Stellungnahme.

 

Frau Wolf begrüßt die Fördermaßnahme. Sie bittet um eine Liste mit den einzelnen Maßnahmen. Sie möchte gern wissen in welchen Einrichtungen welche Maßnahmen durchgeführt werden. 

 

Frau Bannert schlägt vor dies sofort zu erläutern.

Sie erklärt, dass die Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzdecken) in allen Horten und allen Horträumen geplant sind. Dafür sind 52.100 € veranschlagt.

 

Im Hort „Max Lingner“ soll außerdem eine Küchenzeile angeschafft werden, da hier schon seit Jahren die AG „Gesund Kochen“ durchgeführt wird.

Weiterhin soll eine Kletterbalancieranlage und Sitzgelegenheiten angeschafft werden. Der Sandspielplatz wird erweitert und Spielfahrzeuge sollen gekauft werden.

 

Im Hort Schweinitz ist geplant den Fußbodenbelag in einzelnen Räumen zu erneuern, Mobiliar zu kaufen und ein Außenspielgerät anzuschaffen.

 

Auch für den Hort in Seyda soll Mobiliar und ein Spielfahrzeug gekauft werden. Zudem ist die Anschaffung eines Spielgerätes geplant.  

 

Frau Wolf bedankt sich für die Ausführungen.

 

Herr Jahn ergänzt, dass bei diesem Förderprogramm die Gelegenheit genutzt worden ist, die Schallschutzmaßnahmen durchzuführen, da auch in den letzten Begehungen deutlich wurde, dass dies dringend notwendig ist.

 

Herr Richter begrüßt, dass der Bund in die Horte investiert. Er meint, dass 114.000 € nach viel Geld klingt, aber das durch die Schallschutzmaßnahmen und Fußbodenarbeiten schon mehr als die Hälfe der Mittel verausgabt sind.

Er erkundigt sich nach den Plänen zur Gestaltung der Außenanlagen in der Grundschule „Max Lingner“. Diese Umgestaltung war schon in der Vergangenheit geplant gewesen, wurde aber nie umgesetzt.

 

Frau Bannert bestätigt dies. Sie weist darauf hin, dass die Grundschule „Max Lingner“ in das Förderprogramm „Innenstadtbereich“ aufgenommen wurde.

In diesem Jahr ist geplant, das Dach der Schule zu sanieren. Die Außenanlagen werden in den Folgejahren beantragt.

 

Herr Jahn ergänzt, dass die Beantragung der STARK III Fördermittel nicht zum Erfolg geführt haben. Nur mit Hilfe von Sponsoren, Helfern und Eltern konnte in den letzten Jahren Verschönerungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Durch das Programm „Schulinfrastruktur“ wurden Brandschutztechnische Maßnahmen in der Grundschule Seyda umgesetzt.

Er hofft auf die nächsten Jahre und die nächsten Landtagswahlen, so dass eine langfristige Planung bald wieder möglich ist.

 

Dann erfolgte die Abstimmung.                                                     

Die Mitglieder beschließen einstimmig, den Beschluss an den Hauptausschuss weiterzuempfehlen.