Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die überplanmäßige/außerplanmäßige Auszahlung, unter Beachtung des § 105 KVG LSA, für das Haushaltsjahr 2021 für folgende Sachkonten:

 

Invest-Nr:                          21110121001                    

Bundesinvestitionsprogramm Ganztagsbetreuung in Grundschulen                                    

 

 

211101.785100  Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen                               65.500,00 €

 

211101.785300  Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen        27.800,00 €

 

365101.783100  Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen    8.900,00 €      

                                               Vermögensgegenständen von mehr als 1.000 €              

 

365101.783200 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen  11.800,00 €    

                                               Vermögensgegenständen von mehr als 150 €

                                               bis zu 1.000 €                                   

 

 


Herr Jahn leitet ein, dass der Bund im Rahmen des Corona- Konjunkturpakets ein Investitionsprogramm zum Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder aufgelegt hat, welches wir als Stadt Jessen gern nutzen und mitfinanzieren wollen.

 

Frau Korb führt aus, dass es während der Haushaltsplanung für 2021 noch keine Anzeichen gab, dass die Stadt an diesem Programm teilnehmen kann. Aus diesem Grund ist nachträglich über diesen Beschluss eine Zustimmung zu einer überplanmäßigen/außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 114.000€ notwendig. Davon ist ein Eigenanteil von 34.200€ nötig, welcher aus nicht verauslagten Investitionsmitteln aus dem Jahr 2020 stammt. Frau Korb erklärt, dass nach Zustimmung des genannten Eigenanteils eine Zuwendung in Höhe von 79.800€ beantragt werden könnte, um ein Investitionsvolumen von insgesamt 114.000€ zur Ausgestaltung der Horte im Stadtgebiet Jessen zur Verfügung zu stellen.

Mit diesen finanziellen Mitteln, hat die Stadt Jessen (Elster) folgendes geplant:

 

Hort der Grundschule Max Lingner in Jessen: Schallschutz an den Decken, Sanierung der Küche, Sandspielplatz im Außenbereich, Anschaffung Spielfahrzeuge

 

Hort der Grundschule Schweinitz: Schallschutz an den Decken, diverses Mobiliar, Bodentrampolin im Außenbereich

 

Hort der Grundschule in Seyda: Mobiliar

 

Herr Zarrad fragt an, ob die Teilnahme an diesem Programm erst beantragt werden muss oder bereits bewilligt wurde.

 

Herr Jahn teilt mit, dass mit diesem Beschluss erst die Grundlage zur Beantragung geschaffen werden muss und die Entscheidung getroffen werden soll, ob die Stadt die Eigenmittel dafür einsetzt

 

Frau Dressel möchte in Erfahrung bringen, ob die Höhe der Zuwendung eine feste Größe darstellt, oder auch ein höherer Betrag möglich wäre.

 

Herr Jahn bemerkt dazu, dass wir uns bei dem Investitionsvolumen an unseren maximal stemmbaren Eigenanteil orientieren mussten, der mit dieser o.g. Summe ausgeschöpft ist.

 

Frau Dressel greift im folgendem die einzuhaltende Frist zur Verausgabung der Mittel bis zum 31.12.2021 auf und möchte gern wissen, ob diese realistisch ist.

 

Herr Jahn trägt vor, dass nur Maßnahmen ausgesucht wurden, die bis Ende 2021 umsetzbar sind.

 

Herr Baumgart erkundigt sich über die Herkunft der nicht verauslagten Mittel.

 

Frau Korb berichtet, dass die Mittel ursprünglich aus der Kommunal- und Investitionspauschale vom Land Sachsen- Anhalt stammen und diese für Investitionen geplant waren, die höher geschätzt wurden. Diesen wurden zunächst in die Rücklage gestellt und sollen nun für diese Maßnahme eingesetzt werden.

 

Herr Luczak fragt an, inwiefern eine Zuordnung der jeweiligen Schule, bei der im Beschluss S.2 (unten) genannten Sachkontenbezeichnung, möglich ist.

 

Frau Korb erklärt, dass die Kontobezeichnung vom Statistischen Landesamt vorgegeben ist und wir diese zu nutzen haben. In den ersten 6 Stellen ist die Zuordnung zu Grundschulen (211101) und Kindertagesstätten (365101) sichtbar.

 

Herr Nowak befürwortet den Einsatz der Eigenmittel für dieses Förderprogramm an Schulen, zumal auch viel ehrenamtlich geleistet wird.

 

Herr Jahn fasst zusammen, dass solche Programme im Rahmen der Möglichkeiten gern genutzt werden und würde sich freuen, die knapp 80T € Zuwendungen vom Land für unsere Stadt umzusetzen.

 

Der Beschluss wird einstimmig empfohlen.