Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Fortschreibung des „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die Stadt Jessen (Elster)“ (ISEK 2030), beschlossen mit Beschluss Nummer 07/2018 am 27.02.2018, für das aus den städtebaulichen Fördergebieten „Jessen-Altstadtkern“ und „Jessen Nord“ neu zusammengefügten Fördergebiet „Jessen-Innenstadt“ sowie für das Fördergebiet „Schweinitz Stadtkern“.

Die in den Kapiteln 5.1 bis 5.3 des ISEK 2030 beschlossenen Aufgaben und Maßnahmen zur Entwicklung des Erhaltungsgebiets „Jessen-Altstadtkern“ und des Stadtumbaugebiets „Jessen-Nord“ werden zur gemeinsamen Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht
„Jessen-Innenstadt“ zusammengefasst und fortgeschrieben. Die Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht sowie die Karte mit der Gebietsabgrenzung sind Teile dieses Beschlusses.

Die im Kapitel 5.4 des ISEK 2030 beschlossenen Aufgaben und Maßnahmen zur Entwicklung des Stadtumbaugebietes „Stadtkern Schweinitz“ werden mit einer Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht für den Zeitraum 2021 bis 2030 neu festgelegt. Die Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht sowie die Karte mit der Gebietsabgrenzung sind Teile dieses Beschlusses.

 


Herr Höhne erläutert anhand der Gebietsdarstellungen umfassend die Fortschreibung des „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ (ISEK 2030) für die Städtebaufördergebiete der Stadt Jessen.

Als Beispiel führt er u.a. die Erneuerung der Straße der Freundschaft, der Nord- und der Freyerstraße, sowie die energetische Sanierung der Max-Lingner-Schule an.

 

Die Mitglieder des Bau- und Vergabeausschusses geben einstimmig die Empfehlung an den Stadtrat der Stadt Jessen, dieser Beschlussvorlage zuzustimmen.