Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Fortschreibung des „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die Stadt Jessen (Elster)“ (ISEK 2030), beschlossen mit Beschluss Nummer 07/2018 am 27.02.2018, für das aus den städtebaulichen Fördergebieten „Jessen-Altstadtkern“ und „Jessen Nord“ neu zusammengefügten Fördergebiet „Jessen-Innenstadt“ sowie für das Fördergebiet „Schweinitz Stadtkern“.

Die in den Kapiteln 5.1 bis 5.3 des ISEK 2030 beschlossenen Aufgaben und Maßnahmen zur Entwicklung des Erhaltungsgebiets „Jessen-Altstadtkern“ und des Stadtumbaugebiets „Jessen-Nord“ werden zur gemeinsamen Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht
„Jessen-Innenstadt“ zusammengefasst und fortgeschrieben. Die Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht sowie die Karte mit der Gebietsabgrenzung sind Teile dieses Beschlusses.

Die im Kapitel 5.4 des ISEK 2030 beschlossenen Aufgaben und Maßnahmen zur Entwicklung des Stadtumbaugebietes „Stadtkern Schweinitz“ werden mit einer Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht für den Zeitraum 2021 bis 2030 neu festgelegt. Die Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht sowie die Karte mit der Gebietsabgrenzung sind Teile dieses Beschlusses.

 


Bauamtsleiter Höhne informiert ausführlich anhand der Gebietsdarstellungen diese Fortschreibung.

Es werden alte Maßnahmen entfernt und neue Maßnahmen aufgenommen, z. B. die energetische Sanierung der Grundschule “Max Lingner“.

 

Bürgermeister Jahn spricht seinen Dank für die konzeptionelle Fortschreibung aus.

 

Stadtrat Sachse möchte wissen, ob die energetische Sanierung mit Materialien wie Styropor erfolgt. Er warnt, denn diese Materialien können später nicht mehr entsorgt werden.

Bürgermeister Jahn nimmt diesen Hinweis für weitere Planungen entgegen.