Beschluss: mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt für die Erstellung der Jahresabschlüsse der Jahre 2014 bis 2020 die Anwendung des Erlasses des Ministeriums für Inneres und Sport  über die Erleichterungen zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Jahresabschlüsse vom 15.10.2020 sowie den Umsetzungsplan für die zeitgerechte Erstellung der verkürzten Jahresabschlüsse und des ersten vollständig und korrekt aufzustellenden Jahresabschluss für das Jahr 2021  (Anlage 2)


Frau Korb berichtet, dass derzeit das Rechnungsprüfungsamt im Hause ist, um die Umsetzung der nötigen Nacharbeiten zur aufgestellten Eröffnungsbilanz (EÖB) 2014 zu begutachten. Von 21 Prüfberichten werden momentan 1/3 nachgeprüft.

 

Nach Bestätigung der EÖB können mit Hilfe des o.g. Runderlasses die folgenden Jahresabschlüsse der Jahre 2014 bis 2020 im verkürzten Verfahren nachgezogen werden. Das betrifft insbesondere den Anhang und den Rechenschaftsbericht, welcher als Erklärung der Jahresrechnung beigefügt werden muss. Da sich die Erstellung von sieben Jahresabschlüssen ohnehin als aufwendig erweist, ist die Anwendung des Erlasses eine erhebliche Erleichterung für die Verwaltung.

Die Jahresabschlüsse 2014 bis 2020 und der vollständig korrekt aufzustellende Jahresabschluss 2021 müssen bis zum 30.06.2022 fertiggestellt werden.

 

Herr Jahn sieht die Erstellung der Jahresabschlüsse als gute Gelegenheit, mit der Vergangenheit abzuschließen, um sich den aktuellen finanziellen Herausforderungen zu stellen.

 

Herr Baumgart möchte in Erfahrung bringen, wie lange die Prüfung der EÖB durch das Rechnungsprüfungsamt noch andauern wird, da ihm der Zeitraum sehr lang erscheint.

 

Frau Korb führt aus, das regelmäßige Gespräche mit dem Rechnungsprüfungsamt geführt werden und sie positiv bzgl. der Genehmigung gestimmt ist. Sie hofft auf eine schnelle Prüfung, allerdings gibt es keine Erfahrungswerte bzgl. der Gesamtprüfung selbst und der Bearbeitung des Abschlussberichtes durch das Rechnungsprüfungsamt.

 

Herr Zarrad erkundigt sich, ob die fehlende Bestätigung der EÖB, als Grundlage für die folgenden Jahresabschlüsse, den Zeitplan hemmt.

 

Frau Korb teilt mit, dass die Arbeiten zu den Jahresabschlüssen bereits begonnen haben. Dabei wird auf die erstellte EÖB aufgebaut, was auch Korrekturen mit sich bringen kann.

 

Herr Zarrad bemerkt dazu, dass es ihn verwundert, dass dieser Beschluss jetzt erst besprochen wird, obwohl der Runderlass des Ministeriums von Oktober 2020 ist.

 

Frau Korb erklärt, dass dieser Beschluss auch im Frühjahr hätte vorgelegt werden können, allerdings hatten zu dieser Zeit andere Arbeiten in der Kämmerei Priorität.

 

Der Beschluss wird mehrheitlich empfohlen.