Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

 

1.            Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplanes V33 „Wohnbebauung Weinberge Schweinitz“ werden entsprechend Anlage – Abwägungsprotokoll – mit Beschluss abgewogen.

 

2.            Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger, Behörden, Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die Hinweise und Bedenken vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.


Bauamtsleiter Höhne stellt die Sitzungsvorlage vor. Lediglich zwei Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden abgegeben, informiert er. Diese wurden eingeordnet.