Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

 

1. Der Bebauungsplan V33 „Wohnbebauung Weinberge Schweinitz“ in der vorliegenden Fassung Juli 2021 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und die Satzung ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen:

 

- wo die Satzung von jedermann auf die Dauer, während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung, eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird.

- auf die Rügemöglichkeiten und -fristen von Verfahrens- und Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen oder -fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.


Bauamtsleiter Höhne stellt die Sitzungsvorlage vor. Hier wird ein allgemeines Wohngebiet festgelegt, mit einer privaten Erschließungsstraße anbindend an eine öffentliche Straße (B 187). Geplant sind 7 Parzellen.

Sollte der Stadtrat die Abwägung beschließen, dann sind keine Änderungen im Entwurf des Bebauungsplanes erforderlich.

 

Stadtrat Klotz spricht von einer unglücklichen Formulierung bei den Gehölzen.

Er fragt sich nun, ob eine übliche gärtnerische Nutzung noch möglich ist und regt eine Änderung dieser Formulierung an.

 

Bauamtsleiter Höhne erklärt, dass dies durch die Behörde vorgeben wurde.

Er wird es prüfen lassen.

 

Stadtrat Nowak möchte wissen, ob diese Formulierung in allen bisher beschlossenen Satzungen verwendet wurde. Die Frage kann nicht beantwortet werden. Es wird versucht, dies mit der Prüfung durch das Bauamt zu klären.