Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt zur Realisierung der beschlossenen Maßnahmen und Ziele der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme im Sanierungsgebiet „Schweinitz Stadtkern“ gemäß § 142 Absatz 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) die Fortsetzung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme bis zum 31.12.2025.

 


Bauamtsleiter Höhne geht hier auf die Sanierungssatzung ein, die mit dem Stadtratsbeschluss Nr. 46/1999 am 14.09. 1999 beschlossen wurde.

Er begründet eingehend die Notwendigkeit, diese Sanierungssatzung fortzusetzen, u. a. schätzt er ein, dass noch ca. 25 % der Stadtsubstanz durch dauerhaften Leerstand und schwere bauliche Mängel beeinträchtigt sind.

 

Stadtrat Sachse möchte wissen, ob es Fördermittel gegeben hat. Bauamtsleiter Höhne berichtet, dass bisher zwei Bürger steuerliche Unterstützung erhielten.

Er betont, dass einmal im Jahr im Mitteilungsblatt eine Information an die Bauherren über diese Möglichkeit erscheint.

 

Stadtrat Thieme schlägt vor, alle Eigentümer direkt anzuschreiben, um auf diese Möglichkeit hinzuweisen.

 

Stadtratsvorsitzender Danneberg ergänzt, dass man diesen Sachverhalt klar verständlich formulieren sollte. Er erinnert an das Amtshaus Schweinitz, hier sollte eine sinnvolle Nutzung nach 20 Jahren Förderung die Zielsetzung sein.

 

Bauamtsleiter Höhne klärt auf, das Amtshaus Schweinitz darf auch veräußert werden, allerdings sollte die Nutzung einen öffentlichen Charakter haben,

wie z. B. ein Mehrgenerationenhaus.

 

Stadtrat Nowak appelliert, dass auch Fördermöglichkeiten für den Abriss von Ruinen gefunden werden sollten, um eine Lückbebauung zu ermöglichen. Er benennt Objekte in Schweinitz. Seiner Meinung nach ist hier die Politik gefordert.