Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

 

1. Der Bebauungsplan V33 „Wohnbebauung Weinberge Schweinitz“ in der vorliegenden Fassung Juli 2021 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und die Satzung ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen:

 

- wo die Satzung von jedermann auf die Dauer, während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung, eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird.

- auf die Rügemöglichkeiten und -fristen von Verfahrens- und Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen oder -fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.


Bauamtsleiter Höhne informiert, dass die Satzung beschlossen und bekanntgemacht werden soll.

Ein allgemeines Wohngebiet mit 7 Parzellen ist dort geplant.

Im Hauptausschuss wurde die Frage gestellt, ob gärtnerisch gesehen noch ein Nutzpflanzengarten möglich ist, berichtet er.

Da es sich hier um ein Wohngebiet und keine Kleingartenanlage handelt, ist dies möglich. Lediglich eine Liste mit mehrjährigen Pflanzen wurde vom Land vorgegeben.