Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt zur Realisierung der beschlossenen Maßnahmen und Ziele der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme im Sanierungsgebiet „Schweinitz Stadtkern“ gemäß § 142 Absatz 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) die Fortsetzung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme bis zum 31.12.2025.


Bauamtsleiter Höhne geht ausführlich auf die Beschlussbegründung ein und betont, hier ist ein Beschluss des Stadtrates zur Verlängerung der Rechtswirksamkeit bis 2025 erforderlich.

Er begründet dies u. a. damit, dass nicht alle Sanierungsziele erreicht wurden.

 

Stadtrat Sachse gibt eine Anfrage aus Schweinitz weiter, die Bürger möchten wissen, wie bekommt der Einzelne eine Förderung und wie ist der Werdegang dazu.

Bauamtsleiter Höhne informiert, dass der Bürger mit dem Kostenvoranschlag seiner beabsichtigten Baumaßnahme zu seinem Steuerberater geht.

Stadtrat Nowak klärt auf, dass es sich nicht um eine Förderung handelt, sondern um steuerliche Vorteile für den Bürger.

Herr Höhne lässt wissen, eine Information dazu wird es in einem der nächsten Mitteilungsblätter geben.