Sitzung: 02.11.2021 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Ermächtigung des Bürgermeisters zur vorläufigen Haushaltsführung 2022 gemäß
§ 104 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt in der zurzeit gültigen Fassung.
Frau Korb stellt dar, dass aufgrund noch fehlender
Angaben zu Fördermitteln für geplante Investitionen und der damit verbundenen
Finanzierungsmöglichkeit im Haushaltsjahr 2022, es nicht möglich ist, bis zum
Beginn des Haushaltsjahres 2022 die Haushaltsplanung aufzustellen. Die
Beschlussfassung durch den Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) ist daher im
Haushaltsjahr 2022 vorgesehen.
Herr Jahn regt an, im Rat zu überlegen, ob dieser alljährlich wiederkehrende Beschluss weiterhin gewünscht wird.
Der Beschluss wird einstimmig empfohlen.