Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Ermächtigung des Bürgermeisters zur vorläufigen Haushaltsführung 2022 gemäß 

§ 104 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der zurzeit gültigen Fassung.

 


Frau Korb stellt dar, dass aufgrund noch fehlender Angaben zu Fördermitteln für geplante Investitionen und der damit verbundenen Finanzierungsmöglichkeit im Haushaltsjahr 2022, es nicht möglich ist, bis zum Beginn des Haushaltsjahres 2022 die Haushaltsplanung aufzustellen. Die Beschlussfassung durch den Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) ist daher im Haushaltsjahr 2022 vorgesehen.

 

Herr Jahn regt an, im Rat zu überlegen, ob dieser alljährlich wiederkehrende Beschluss weiterhin gewünscht wird.

 

Der Beschluss wird einstimmig empfohlen.